Wer kann eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen?
Die Frage ” Was ist eine Sorgerechtsverfügung” kann man nicht beantworten, ohne zu fragen, wer die Sorgerechtsverfügung aufsetzen darf. ein Kind hat, fragt sich früher oder später, was bei dem eigenen Tod bzw. dem Tod beider Elternteile mit dem Kind geschieht. Wer soll für das eigene Kind sorgen? Mit einer Sorgerechtsverfügung treffen die Sorgeberechtigten eines Kindes Vorkehrungen für den Fall, dass ihnen etwas zustößt. Generell kann eine Sorgerechtsverfügung nur von Personen gemacht werden, die zu dem Zeitpunkt der Verfügung Sorgerechtsinhaber eines minderjährigen Kindes sind. Nur in dem Fall hat man überhaupt das Recht, einen Betreuer zu benennen. Zu beachten ist, dass die letzte Entscheidung über das Sorgerecht immer das Familiengericht trifft.
Liegt eine Sorgerechtsverfügung vor, dann ist diese aber für das Gericht der wichtigste Anhaltspunkt. Falls nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen, wird das Gericht der Verfügung nachkommen. Um dem Gericht die Entscheidung zu erleichtern, sollte man in der Sorgerechtsverfügung daher detailliert darauf eingehen, weshalb man die Person für geeignet erachtet, das Sorgerecht auszuüben. Falls Sie naheliegende Kanditaten für das Sorgerecht (beispielsweise Eltern oder Geschwister) in keinem Fall als Sorgeberechtigten wünschen, können Sie auch dies in der Verfügung festlegen und begründen.
Was ist eine Sorgerechtsverfügung beider Eltern?
Peter und Sandra haben ein Kind bekommen. Als Sandras Schwester an Krebs erkrankt, machen sich die beiden Gedanken darüber, was eigentlich passieren würde, wenn einer von ihnen oder beide gleichzeitig sterben würden. Wer würde sich dann um ihre Tochter kümmern? Um diese Frage verbindlich zu beantworten, eignet sich am besten eine Sorgerechtsverfügung. Mit dieser kann ein Elternteil oder können beide bestimmen, wer sich im Ernstfall um das Kind bzw. die Kinder kümmern soll.
Im günstigsten Fall sind sich die Eltern über den oder die infrage kommenden Kandidaten einig. Der Fall von Peter und Sandra ist einfach, weil sich beide einig sind, dass sich nach ihrem Tod ein befreundetes Ehepaar um das Kind kümmern soll. Sie entscheiden sich also für eine gemeinsame Sorgerechtsverfügung und benennen die, die im Ernstfall die Sorge für ihre Tochter übernehmen sollen. Bei Sorgerechtsverfügungen ist zu beachten, dass, wenn ein Elternteil stirbt, im Normalfall der zweite Elternteil das Sorgerecht bekommt. Auch wenn er zuvor das Sorgerecht nicht hatte. In vielen Fällen wird dies auch im Sinne des Verstorbenen sein. Es gibt jedoch auch Umstände, die gegen diese Praxis sprechen.
Ein Elternteil vom Sorgerecht ausschließen?
Stellen wir uns vor, Tanja ist Mutter eines Sohnes. Sie lebt mit dem Vater des Kindes nicht zusammen und er hat auch kein Sorgerecht. Da sie schwer krank ist und weiß, dass dem Vater des Kindes wahrscheinlich das Sorgerecht nach ihrem Tod zugesprochen wird, schreibt sie eine Sorgerechtsverfügung. In dieser bestimmt sie, dass nach ihrem Tod ihre Schwester, die selbst Kinder hat, das Sorgerecht erhalten soll. Auf gar keinen Fall soll der Vater des Kindes sorgeberechtigt sein, da dieser zur Unberechenbarkeit neigt und nie eine Beziehung zu dem Kind hatte.
Nach Tanjas Tod muss ein Gericht entscheiden, ob es tatsächlich gegen das Kindeswohl wäre, würde der Vater das Sorgerecht erhalten. Es muss geprüft werden, ob ihre Vorwürfe gegen den Vater des Kindes haltbar sind und ob dessen Lebensumstände dem Wohl des Kindes tatsächlich abträglich wären. Ist das nicht der Fall und der Vater des Kindes lebt in ordentlichen Verhältnissen, wird dem Mann höchstwahrscheinlich trotz Tanjas Sorgerechtsverfügung das Sorgerecht zugesprochen. Diese Praxis basiert auf der Annahme, dass die leiblichen Eltern in den meisten Fällen die am besten geeigneten Personen sind, um sich um das Kind zu kümmern.
Heike Richter