Wann ist eine Organspende möglich?
Als Organspender kommt ein Patient dann in Frage, wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander dessen Hirntod festgestellt haben. Der Hirntod gilt als unwiderruflich. Zwar kann trotz Hirntod der Kreislauf eines Menschen weiterhin durch künstliche Mittel aufrecht erhalten werden, doch die Hirnfunktion ist irreversibel zerstört, da die Nervenzellen infolgedessen weiträumig absterben. Daher gilt die Feststellung des Hirntodes als Todeszeitpunkt eines Menschen, auch wenn dieser weiterhin mit intensivmedizinischen Maßnahmen behandelt wird. Aus medizinisch-naturwissenschaftlicher Sicht können Bedenken, die darauf abzielen, dass eine Organentnahme an einem “lebenden“ Menschen vorgenommen wird, nicht bestätigt werden. Patienten werden nicht „künstlich am Leben erhalten“, sondern Organentnahmen werden grundsätzlich nur an irreversibel hirntoten Menschen vorgenommen.
Voraussetzung für eine Organtransplantation ist jedoch, dass der Kreislauf künstlich aufrechterhalten wird.
Da das aber nur bei den wenigsten Patienten der Fall ist – nur bei einem Prozent aller Todesfälle im Krankenhaus tritt der Hirntod vor dem Herzstillstand ein – kommt nur eine sehr geringe Zahl an Patienten überhaupt als Spender infrage.
Eine weitere Bedingung für eine Organentnahme ist die Zustimmung des Patienten zur Organspende durch einen Organspendeausweis oder die Zustimmung der Angehörigen. Grundsätzlich kann sich jeder ab 16 Jahren dafür entscheiden, Organspender zu werden. Ab 14 Jahren hat man das Recht, dem zu widersprechen.
Kommt jeder als Spender infrage?
Teresa, die an Hautkrebs erkrank war, ist für Organspenden und trägt auch einen Organspendeausweis bei sich. Aber kommt sie überhaupt als Spender in Frage? Grundsätzlich gilt es als Ausschlusskriterium für eine Organ- oder Gewebespende, wenn ein Patient an Krebs leidet, mit HIV infiziert ist, oder eine andere Krankheit vorliegt, die Einfluss auf die Organe hat. Allerdings stellt eine ausgeheilte Krebserkrankung kein Hindernis für eine Spende dar. Wichtig für eine Spende ist lediglich, dass das entsprechende Organ oder Gewebe gesund ist.
Teresa ist also eine potenzielle Spenderin, denn ihre Krebserkrankung wurde rechtzeitig entdeckt und konnte vollständig geheilt werden. Als sie bei ihrem Hausarzt nachfragt, ob ihre Verwandten im Falle einer erfolgreichen Spende, den Organempfänger kennen lernen können, erklärt er ihr, dass die Organspende in Deutschland anonym erfolgt. Es besteht aber für die Angehörigen die Möglichkeit, sich nach einer Transplantation über das Wohlergehen des Organempfängers zu informieren.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass der eventuelle Empfänger ihrer Organe ihr medizinisch einigermaßen ähnlich ist. Denn es gilt die Regel: je ähnlicher sich Spender und Organempfänger in Merkmalen wie Alter, Blutgruppe, Hautfarbe etc. sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Transplantation glückt und der Körper das Organ annimmt.
Organspende und Patientenverfügung
Wenn man einen Organspendeausweis und eine Patientenverfügung hat, kann das in der Praxis zu Problemen führen. In den meisten Fällen ist eine Organentnahme nicht möglich, wenn in einer Patientenverfügung bestimmt ist, dass in bestimmten medizinischen Fällen keine intensivmedizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Da für eine Organtransplantation bereits der Hirntod eingetreten sein muss, ist es notwendig, den Stoffwechsel mithilfe künstlicher Mittel aufrecht zu erhalten. Patientenverfügungen verbieten häufig genau das. Das ist ein weiterer Grund für den akuten Organspendermangel in Deutschland.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, der Organspendeverfügung den Vorrang einzuräumen oder eine Ausnahmeklausel in die Patientenverfügung einzufügen. Auf diese Weise hat man die Sicherheiten, die eine Patientenverfügung bietet, mit dem Bewusstsein verknüpft, vielleicht einem anderen Menschen mit einem Organ das Leben zu retten.
Organspendeausweis richtig verwenden
Wer einen ausgefüllten Organspendeausweis mit sich führt, dokumentiert somit, dass er zur Organspende bereit ist. Organspendeausweis Muster gibt es kostenlos. Sie können per Hand oder einfach am Computer ausgefüllt werden. Die Organspendeausweis Vorlage bezieht sich auf § 2 des Transplantationsgesetzes. Hierin ist geregelt, dass die nach Landesrecht zuständigen Stellen, bzw. die Bundesbehörden die Bevölkerung über die Organspende aufklären sollen und eine entsprechende Organspendeausweis Vorlage bereithalten sollen. Dem Bürger, der sich nach umfangreicher Aufklärung zu einer Organspende entschieden hat, soll es damit möglichst einfach gemacht werden seine Entscheidung im Form des Organspendeausweises zu manifestieren.
Doch trotz zahlreicher Kampagnen und Aufklärungsbroschüren, fühlen sich viele noch immer schlecht informiert bzw. verfügen nur über lückenhaftes Wissen. Es beginnt bei der Frage der spendenfähigen Organe. Kaum einer weiß, dass man heute neben Herz, Niere, Leber, Lunge und Haut auch Darm, Bauchspeicheldrüse, sogar Hornhaut der Augen und Teile der Blutgefäße sowie auch Sehnen transplantieren kann. Eine neue Bauchspeicheldrüse kann Diabetikern ein Leben ohne Insulinspritzen ermöglichen, mit transplantierter Augenhornhaut wird es Sehbehinderten wieder möglich zu sehen.
Ein Organspendeausweis nimmt den Angehörigen die Entscheidung ab. Wird der Hirntod festgestellt werden in der Regel die nahen Angehörigen zum mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt, wenn kein Organspendeausweis vorliegt. Oft stehen sie dann vor einer schweren Entscheidung. Ein Organspendeausweis Muster kann diese Entscheidung in die Hände des Betroffenen geben. Wer in keinem Fall eine Organspende wünscht, kann dies in einer Organverfügung festlegen. Wichtig: Im europäischen Ausland gilt teilweise die Widerspruchslösung. So können beispielsweise in Österreich Organe entnommen werden, wenn kein Widerspruch gegen eine Organentnahme vorliegt. Das gilt auch für Touristen, die während ihres Urlaubs versterben! Vor einer Reise sollten Sie sich daher unbedingt über die im Land jeweils geltenden Regelungen erkundigen. In Österreich kann man sich beispielsweise unproblematisch im Widerspruchsregister des ÖBIG registrieren lassen, wenn man nicht spenden möchte. Weitere Informationen gibt es beim Auswärtigen Amt.
Heike Richter