Vorsorgevollmacht: Was kann geregelt werden?

Bei welchen Entscheidungen der Bevollmächtigte im Ernstfall für Sie tätig werden darf, entscheiden Sie selbst. Grundsätzlich ist es möglich, die Vorsorgevollmacht auf bestimmte Aufgabengebiete zu beschränken (z. B. auf den Gesundheitsbereich). Dies bedeutet aber, dass im Bedarfsfall für die anderen Aufgaben möglicherweise eine Betreuerbestellung erforderlich wird. Sind Bevollmächtigter und Betreuer nicht dieselbe Person, kann dies einerseits zu Konflikten führen, andererseits aber auch zu einer gewissen Kontrolle.

Die Bevollmächtigung verschiedener Personen für unterschiedliche Bereiche ist selbstverständlich ebenfalls möglich. So kann zum Beispiel der Sohn, der erfolgreicher Finanzberater ist, für die Vermögenssorge eingesetzt werden, während die beste Freundin zur Personensorge bevollmächtigt wird. Je mehr Lebensbereiche durch eine Vorsorgevollmacht abgedeckt werden, desto sicherer kann die Bestellung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht vermieden werden. Daher lohnt es sich, sich einen Überblick über die möglichen Regelungskomplexe einer Vorsorgevollmacht zu verschaffen. Zumindest mit den folgenden Fragen sollten Sie sich einmal befasst haben:

Gut zu wissen

  • Ist an keine Formvorschriften gebunden
  • Bevollmächtigter ist berechtigt Patientenverfügung durchzusetzen
  • Prozessbevollmächtigter kann hierin bestimmt werden
  • Gericht entscheidet immer über Freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Kann auf bestimmte Bereiche beschränkt werden

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Gesundheitsvorsorge

Haben Sie Ihre Vertrauensperson zur Gesundheitsvorsorge ermächtigt, so kann Sie grundsätzlich bei allen medizinischen Maßnahmen Ihren Willen für Sie durchsetzen. Einzige Ausnahmen bilden Eingriffe, bei denen die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung oder eine Lebensgefahr besteht. In diesem Fall braucht der Bevollmächtigte zusätzlich zu einer wirksamen Vorsorgevollmacht auch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Die Entscheidung über eine Organspende kann in diesem Zusammenhang ebenfallsübertragen werden.

Heimunterbringung

Die Frage nach einem Pflege- oder Altenheim ist immer schwierig. Es gibt wohl ebenso viele Gründe, die dafür sprechen wie dagegen. Mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht entscheiden Sie selbst. Hier können Sie festlegen, ob und unter welchen Umständen Sie in einem Heim untergebracht werden möchten. Auch welches Heim ausgewählt werden soll, können Sie hier selbst festlegen.

Freiheitsentziehende Maßnahmen

Mit einer schweren Erkrankung geht oft auch ein Verlust der Fähigkeit einher, sich selbst vor Gefahren zu schützen. Dann werden unter Umständen freiheitsentziehende Maßnahmen erforderlich. Gemeint sind Schutzvorkehrungen, die zu einer Einschränkung Ihrer Fortbewegungsfreiheit führen. Dies kann die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt oder auch nur ein Bettgitter oder ein Bauchgurt sein. Da es sich dabei aber um sehr einschneidende Entscheidungen handelt, ist Ihr Bevollmächtigter dabei stets an die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes gebunden.

Finanzielle Angelegenheiten

Auch wenn es zu einem Unglücksfall kommt, müssen Ihre alltäglichen Geschäfte weitergehen. Eine Bevollmächtigung zur Regelung Ihrer finanziellen Angelegenheiten ist wichtig, damit Ihre laufenden Rechnungen wie zum Beispiel Ihre Miete weiterhin beglichen werden. Auch die Anweisung, Ihren Freunden und Verwandten Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke zu machen oder Ihre Spendengewohnheiten weiterzuführen, gehört in diesen Regelungskomplex.

Vermögenssorge

Diese Vermögenssorge geht oft Hand in Hand mit der Regelung finanzieller Angelegenheiten, sie geht aber weit darüber hinaus. Umfasst sind vor allem auch Grundstücks- und Immobiliengeschäfte, die Verwaltung großer Vermögen oder die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Die Bevollmächtigung zur Vermögenssorge sollte möglichst notariell beurkundet werden, da es sich um bedeutende finanzielle Fragen handelt.

Ämter- und Gerichtsvertretung

Geht es darum Anträge zu stellen und staatliche Maßnahmen bewilligen zu lassen, brauchen Sie im Ernstfall jemanden, der für Sie die Korrespondenz mit Ämtern und Behörden wahrnimmt. Wenn Sie vor Gericht klagen oder verklagt werden, ist ein Prozessbevollmächtigter notwendig. Beides können Sie bereits in Ihrer Vorsorgevollmacht regeln.

Bestattungswünsche und Nachlassabwicklung

Was Ihren Nachlass betrifft, haben Sie die freie Wahl. Sie können ihn in Ihrem Testament oder Erbvertrag regeln, oder die Anweisungen in der Vorsorgevollmacht treffen. Gleiches gilt für Ihre Wünsche hinsichtlich der Beisetzung und der Grabpflege. Haben Sie all das jedoch bereits in der Vorsorgevollmacht geregelt, machen Sie es Ihren Angehörigen leichter – denn diese müssen sich im Falle Ihres Versterbens nicht auch noch mit der Entscheidung über diese Angelegenheiten befassen.