Notfallvorsorge: Umfassende Absicherung für den Fall der Fälle

Rund um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kann man bei der Notfallvorsorge den Durchblick verlieren. Letztlich handelt es sich um ein genau aufeinander abgestimmtes System zum Schutz von Persönlichkeitsrecht und Menschenwürde. Richtig angewandt, sorgen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zusammen dafür, dass Sie sich das höchst mögliche Maß an Selbstbestimmung auch für den Fall bewahren, indem Sie sich um Ihre wichtigen Angelegenheiten nicht mehr selbst kümmern können. Hier geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wie Sie sich umfassend für den Fall von Krankheit und Alter absichern.

Gut zu wissen

  • Medizinische Maßnahmen sicher durch Patientenverfügung regeln
  • Alters- und Notfallvorsorge rechtzeitig regeln
  • Richtig verfasst muss die autonome Entscheidung respektiert werden
  • Durch Vorsorgevollmacht eine Person des Vertrauens bestimmen
  • Vorsorgevollmacht sichert die Durchsetzung einer Patientenverfügung
  • Durch Betreuungsverfügung den eigenen Betreuer selbst aussuchen

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Patientenverfügung – Notfallvorsorge für jedes Alter

Die Patientenverfügung dient dazu, im Falle einer medizinischen Notsituation Ihren Willen zu bezeugen. Wann immer ein ärztlicher Eingriff vorgenommen wird, dem der Betroffene nicht zustimmen kann, weil er nicht bei Bewusstsein oder aus anderen Gründen einwilligungsunfähig ist, wird nach dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen gefahndet. Kann dieser nicht ermittelt werden, so entscheidet das objektive Interesse daran, bestmöglich geheilt zu werden. Diese Notfallvorsorge geht nicht nur ältere Menschen etwas an, denn jeder kann plötzlich und unerwartet in eine lebensbedrohliche Situation gelangen.

Gerade bei  lebensverlängernden Maßnahmen gehen die Meinungen aber auseinander. Während der eine auf keine Rettungschance verzichten möchte, bevorzugt der andere einen natürlichen Tod ohne auf Schläuche und Maschinen angewiesen zu sein. Um diese moralisch, ethisch und religiös geprägte Entscheidung jedem selbst zu überlassen, wurde die Möglichkeit zum Verfassen einer Patientenverfügung geschaffen. Liegt eine solche vor, so ist der Wille des Betroffenen klar – und verbindlich. Die behandelnden Ärzte müssen Ihre Entscheidung respektieren, auch wenn sie Ihnen unvernünftig erscheint.

Notfallvorsorge mit Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist zwar auch Notfallvorsorge, hat aber einen ganz anderen Zweck. Können Sie nicht mehr selbst entscheiden und haben Sie Ihren Willen auch nicht in einer wirksamen Patientenverfügung geäußert, so kommt Ihre Vorsorgevollmacht ins Spiel. Hier legen Sie fest, wer für diesen Fall an Ihrer Stelle handeln soll. Dies gilt nicht nur für gesundheitliche, sondern auch für alle anderen vermögensrechtlichen oder persönlichen Fragen. Ihr Stellvertreter ist dabei grundsätzlich nur an Ihre Anweisungen gebunden, eine Überprüfung seiner Tätigkeit durch das Vormundschaftsgericht erfolgt nur in ganz seltenen Ausnahmefällen.

Betreuungsverfügung

Abgerundet wird Ihr “Sicherungspaket” für die Notfallvorsorge durch eine Betreuungsverfügung. Sie legen fest, wer zum Betreuer bestellt werden soll, wenn dies erforderlich wird. Da ein Betreuer nicht gebraucht wird, wenn Sie darüber in einer Patientenverfügung bereits selbst entschieden oder mit einer Vorsorgevollmacht einen anderen dazu ermächtigt haben, dient die Betreuungsverfügung nur der Absicherung für ganz seltene Fälle. Sie tritt in Kraft, wenn Ihre Patientenverfügung den jeweiligen Fall nicht regelt und die Vorsorgevollmacht dazu auch keine Aussagen trifft. Oder auch wenn beide ungültig sind. Kommt es dann wider Erwarten doch zur Bestellung eines gerichtlichen Betreuers, haben Sie vorgesorgt. Der von Ihnen ausgesuchte Betreuer wird in der Regel auch bestellt. Er wird aber vom  Vormundschaftsgericht wesentlich stärker kontrolliert als ein Bevollmächtigter.