Wie kann ich eine Patientenverfügung erstellen?
Führen wir uns erst einmal vor Augen, weshalb eine Patientenverfügung so wichtig ist. Ärzte sind grundsätzlich dazu verpflichtet, vor einer medizinischen Maßnahme Ihre Einwilligung einzuholen, Paragraph 1901a Absatz 1 BGB/ ab 1.1.2023 § 1827 BGB. Die Patientenverfügung kommt also immer erst dann zum Einsatz, wenn Sie gar nicht mehr dazu in der Lage sind, Ihre Einwilligung zu erteilen oder eine Behandlungsmethode abzulehnen. Laut Paragraph 1901a Absatz 1 BGB/ ab 1.1.2023 § 1827 BGB kann jeder seinen Willen im Vorfeld festlegen – selbst, wenn eine medizinischer Eingriff noch nicht voraussehbar ist. Man muss nur eine Patientenverfügung erstellen.
Ist der Arzt nicht mehr in der Lage, den Patienten selbst zu befragen und liegt auch keine Patientenverfügung vor, dann muss er auf eigene Faust, durch die Befragung von Angehörigen oder eines Bevollmächtigten Ihren Willen ermitteln. Bei Zweifeln muss das Betreuungsgericht eingeschaltet werden.
Mit der Patientenverfügung ersparen Sie Ihren Vertrauten schwere Entscheidungen in einer ohnehin schon sehr belastenden Lage. Der Bevollmächtigte wird entlastet und kann sich auf die vielen anderen organisatorischen Fragen kümmern, die im Ernstfall aufkommen. Gleichzeitig verhindern Sie, dass schlimmstenfalls Fremde über Ihr Schicksal entscheiden: Wenn Sie keine Vorsorgemaßnahmen getroffen haben, muss das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer ernennen, der den Ärzten Anweisungen zum Behandlungsverlauf gibt.
Wie bereite ich die Patientenverfügung vor?
Bevor Sie eine Patientenverfügung erstellen, sollten Sie sich mit den einzelnen Punkten auseinandersetzen. Es geht hier um Erlebnisse, die man selbst in der Regel noch nicht kennengelernt hat. Was sind Ihre Wertvorstellungen, welche Dinge sind Ihnen wichtig? Auch diese Inhalte gehören in eine Patientenverfügung. Nehmen Sie sich Zeit, es kann sehr schwerfallen, sich mit Grenzbereichen des Lebens zu beschäftigen. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Vertrauenspersonen.
Den medizinischen Teil kann Ihnen Ihr Hausarzt weitgehend erläutern. Da die Entscheidung einschneidende Konsequenzen haben kann, sollten Sie sich selbst nicht unter Druck setzen. In Paragraph 1901a Absatz 1 BGB/ ab 1.1.2023 § 1827 BGB ist im Übrigen ausdrücklich klargestellt, dass niemand dazu verpflichtet werden kann, eine Patientenverfügung zu errichten. Das Ergebnis Ihrer Überlegungen kann auch sein, dass Sie eben keine Patientenverfügung wünschen. Wenn in einer Behandlungseinrichtung die Vorlage einer Patientenverfügung zur Bedingung zum Vertragsschluss gemacht wird, dann verstößt dies gegen das Gesetz.
Wann kommt die Patientenverfügung zum Einsatz?
Wichtig: Wann die Patientenverfügung zum Einsatz kommen soll, bestimmen Sie selbst. Generell gilt, dass das Dokument nur dann verwendet werden muss, wenn Ihnen die Einwilligungsfähigkeit abhanden gekommen ist, Sie also selbst Ihren Willen nicht mehr äußern können. In der Verfügung können Sie beispielsweise festlegen, dass diese nur gelten soll, wenn infolge einer Gehirnschädigung Ihre Fähigkeit mit anderen Menschen in Kontakt zu treten aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist.
Selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Sie können festlegen, dass zwei erfahrene Ärzte die medizinische Seite einschätzen sollen. Möglich ist es auch in der Patientenverfügung die Namen dieser Ärzte zu nennen. Dabei sollte man bedenken, dass diese im Notfall auch erreichbar sein müssen. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht errichtet haben, sollten Sie im Vorfeld den Bevollmächtigten darauf hinweisen, wo die Verfügung zu finden ist. Ist bereits ein Betreuer bestellt, dann muss dieser prüfen, ob die Anwendung der Patientenverfügung erforderlich ist.
Wenn Zweifel darüber bestehen, ob die Patientenverfügung eingesetzt werden muss, die von Ihnen genannten Ärzte sich also darüber nicht einig sind, dann muss das Betreuungsgericht angerufen werden. Dieses muss dann anhand weiterer Anhaltspunkte den mutmaßlichen Willen des Patienten bestimmen. Treffen Sie Vorsorge für solche Fälle, indem Sie eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Dann trifft der Vorsorgebevollmächtigte die Entscheidung in Ihrem Namen.
Darauf müssen Sie achten, wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen
Verschiedene Stellen und Organisationen bieten Formulare und Textbausteine an, mit denen man eine Patientenverfügung erstellen kann. Die Ärztekammer empfiehlt zunächst die Broschüren des Bundesministeriums für Justiz zu lesen. Wichtig ist es, jede Art von Formulierungshilfen noch individuell anzupassen. Sie können Ihre Wünsche auch frei formulieren. Beschreiben Sie aber in der Patientenverfügung alle Punkte möglichst medizinisch korrekt und verwenden Sie keine interpretationsbedürftigen Begriffe, wie “unwürdiges Leben” oder “qualvolles Leiden”. Ein Muster, das Sie per Download sofort verwenden können, erleichtert Ihnen, die Verwendung der korrekten Begrifflichkeiten und stellt sicher, dass Ihre Verfügung keine Lücken enthält.
Unbedingt zu empfehlen ist es in jedem Fall, den Entwurf des Dokumentes mit dem Hausarzt durchzusprechen, auch wenn Sie für die Patientenverfügung ein Muster verwenden. Dieser kann auf dem Formular auch bestätigen, dass dieses Aufklärungsgespräch stattgefunden hat. Wenn Sie bereits an einer schweren Krankheit leiden, dann sollten Sie die Patientenverfügung an zu erwartende Komplikationen und die Entwicklung anpassen. Erklären Sie Ihren Ärzten, was Ihre Motive sind, damit diese möglichst passgenau herausarbeiten können, welche Behandlungssituation sich im weiteren Verlauf ergeben könnte.
Was passiert, wenn die Patientenverfügung Lücken aufweist?
Medizinischer Fortschritt und neue Diagnosemethoden können dazu führen, dass Ihre Patientenverfügung trotz ausführlicher Beratung lückenhaft ist und für die individuelle Behandlungssituation nicht mehr passend ist. Für solche Fälle sollten Sie der Patientenverfügung eine möglichst ausführliche Auflistung Ihrer persönlichen Wertvorstellung anfügen. Ihre Einstellung zum Sterben und zu ethischen und religiösen Werten dient dem Betreuungsgericht, Arzt oder Bevollmächtigten im Zweifel als Auslegungshilfe. Für diese Niederschrift gibt es keine Textbausteine, denn jeder hat eine eigene Sicht des Lebens. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihren Text mit anderen besprechen, um zu klären, dass Sie sich nachvollziehbar und verständlich ausgedrückt haben. Sie können sich auch an Ihre Ärzte wenden, wenn Sie bei der Verwendung medizinischer Begriffe unsicher sind. Häufig ist es hilfreicher, wenn man seine Anliegen laienhaft formuliert, also nur Wörter verwendet, deren Bedeutung man genau kennt. Nur bei klaren Vorgaben kann Ihre Behandlung, Ihren Wünschen angepasst werden.
Welche Form muss die Patientenverfügung haben?
Die Schriftform ist eine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit Ihrer Patientenverfügung. Das bedeutet, dass Ihre eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. Der Text selbst muss aber nicht handgeschrieben sein. Auch Ort und Datum sollten Sie hinzufügen. Einen Notar benötigen Sie in der Regel nicht. In Fällen, in denen Sie durch ein Leiden bereits gesundheitlich eingeschränkt sind oder man aus anderen Gründen (z.B. hohes Alter) an Ihrer Einwilligungsfähigkeit zweifeln könnte, kann eine notarielle Beurkundung trotzdem sinnvoll sein.
Grundsätzlich können Sie aber einen vorgefertigten Vordruck verwenden. So stellen Sie sicher, dass Sie auch wirklich zu allen relevanten Fragen Stellung beziehen. Gehen Sie beim Ausfüllen der Vorlagen und bei der Verwendung der Textbausteine sehr sorgfältig vor. Wenn Sie bei einzelnen Punkten unsicher sind, klären Sie alle offenen Fragen mit Ihrem Hausarzt. Der Arzt kann Ihnen genau beantworten, welche Auswirkungen bestimmte Entscheidungen im Einzelfall haben können. Ohne eine gewissenhafte Beratung im Vorfeld, sollte Sie eine Verfügung nicht unterzeichnen. Allerdings ist dies keine zwingende Notwendigkeit! Sie können Ihre Patientenverfügung erstellen, wenn Sie zuvor keine Ärzte befragt befragt haben.
Patientenverfügung erstellen: Nutzen Sie Vorlagen für Ihre Vorsorge!
Ob Sie nur eine Patientenverfügung erstellen möchten oder mit zusätzlicher Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht eine Rundum-Vorsorge anstreben – Formulare und Muster bieten Ihnen einen rechtssicheren Rahmen beim Verfassen Ihrer Verfügung. In einem digitalen Vordruck sind alle Eventualitäten vorformuliert, sodass Sie nicht Gefahr laufen, wichtige Aspekte zu vergessen. Die intelligenten Vorlagen für eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und weitere Dokumente aus diesem Bereich von Formblitz können Sie zum Beispiel nach dem Download am Computer ausfüllen und anschließend ausdrucken. Es ist natürlich aber auch möglich, die Vordrucke erst auszudrucken und dann handschriftlich die zu regelnden Punkte anzukreuzen. Dies ist insbesondere zu empfehlen, wenn es noch medizinische Fragen mit den Ärzten zu klären gibt.