Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit
Wer seinen Handyvertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit loswerden will, muss lediglich rechtzeitig kündigen. Andernfalls – und das ist die Falle, in die viele Handynutzer tappen – verlängert sich der Handyvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Rechtzeitig kündigen heißt aber nicht, dass Sie bis zum letzten Tag warten müssen. Letztlich ist es sogar möglich, gleich nach Vertragsschluss zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen. So vergessen Sie das Kündigen keinesfalls und laufen auch nicht Gefahr die Kündigungsfrist zu versäumen!
Kündigung während der Mindestvertragslaufzeit
Schwieriger ist es hingegen, den Handyvertrag noch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen. Aber auch wenn viele Mobilfunkbetreiber das bestreiten, es ist durchaus möglich! Bei Vorliegen von besonders bedeutsamen Gründen kann der Mobilfunkvertrag auch außerordentlich gekündigt werden. Klassisches Beispiel wäre die wiederholte falsche Abrechnung der Telefongebühren durch den Anbieter oder eine andere grobe Vertragspflichtverletzung von seiner Seite.
In allen anderen Fällen hängt die Kündigungsmöglichkeit von der Kulanz Ihres Mobilfunkanbieters ab. Kommen Sie ihm ruhig ein bisschen entgegen: Bieten Sie ihm an, sich aus dem Vertrag freizukaufen, indem sie zum Beispiel die restlichen, nun nicht mehr anfälligen Grundgebühren als “Abfindung” zahlen. So verdient er zwar nichts mehr an Ihren Gesprächsgebühren, das würde er aber auch nicht, wenn sie trotz weiterlaufendem Vertrag im Ausland wären oder einen anderen Handyvertrag verwenden würden.
Letzte Chance: Vertragsübernahme
Die beste Möglichkeit, vor Beendigung der Mindestvertragslaufzeit aus einem Handyvertrag herauszukommen ist die Vertragsübernahme durch einen Freund oder Bekannten. Gegen eine relativ geringe Bearbeitungsgebühr ist es immer möglich, den Vertrag von einer anderen Person übernehmen zu lassen. Das Formular für die Vertragsübernahme bekommen Sie direkt bei Ihrem Handybetreiber. Um nichts anderes, als um eine Vertragsübernahme handelt es sich auch dabei, wenn Handyverträge bei eBay oder anderen Internet-Auktionshäusern “verkauft” werden.
AGB des Anbieters lesen und verstehen
Alles Wissenswerte zu den Kündigungsbedingungen Ihres Handyvertrages finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Mobilfunkanbieters. Diese werden in der Regel an den Handyvertrag herangeheftet, können aber auch auf der Internetseite Ihres Anbieters eingesehen werden. In den meisten Fällen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, dies kann aber varriieren.
Handyvertrag ohen Risiko kündigen
Egal, welche formellen Anforderungen in Ihrem Vertrag oder in den AGB Ihres Anbieters verlangt werden, eines ist sicher: Nur, wenn Sie den Handyvertrag schriftlich kündigen, gibt es vor Gericht keine Beweisprobleme! Es empfiehlt sich auch, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Denn nicht auf das Absenden der Kündigung sondern auf deren Zugang beim Empfänger, also bei Ihrem Mobilfunkanbieter, kommt es an! Bestehen Sie darauf, dass ihr Anbieter den Zugang der Kündigung schriftlich bestätigt. Ansonsten reicht ein Dreizeiler aus. Ganz sicher gehen Sie, wenn sie eine von Juristen formulierte Vorlage für eine Kündigung verwenden!
Daniel Wilhelm