Der Darlehensvertrag
Im Darlehensvertrag sind die wesentlichen Eckdaten des Kreditgeschäftes geregelt. Die Vertragsparteien, Darlehenshöhe, die Zinsen und die Rückzahlungsmodalitäten werden hier verbindlich vereinbart. Auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, den Darlehensvertrag immer schriftlich zu fixieren. Besonders bei einem Darlehen im Rahmen eines privaten Darlehensvertrages hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass unklare Vereinbarungen zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten und sogar zum Auseinanderbrechen von Familien und Freundschaften führen.
Genau lesen und verstehen
Für beide Seiten gilt: Lesen Sie sich den Darlehensvertrag ganz genau durch und erkundigen Sie sich bei allen auftretenden Fragen bei Ihrem Vertragspartner, Ihrem Finanzberater oder jemanden anderen, der sich auskennt. Und keine falsche Scheu, wenn Ihnen einzelne Klauseln Unbehagen bereiten! Es ist durchaus üblich, dass man einen Darlehensvertrag erstmal mit nach Hause nimmt und dann die Änderungswünsche bespricht. Es dauert nur wenige Minuten einen Darlehensvertrag abzuändern.
Annuitäts- und Tilgungsplan
Oft wird dem Darlehensvertrag ein Annuitäts- und Tilgungsplan beigeheftet, damit von Anfang an feststeht wann welche Summen zurückzuzahlen sind. Der Grund hierfür liegt in der Zusammensetzung der Darlehensraten. Sie unterteilt sich in Zins- und Tilgungsleistungen. Nur mit einer selbstrechnenden Tabelle lässt sich genau vorhersagen, wie groß der Zins- und der Tilgungsanteil der Darlehensrate sind und wann das Darlehen vollständig zurückgezahlt sein wird. Dies hilft vor allem dem Darlehensnehmer, denn er hat so die Möglichkeit, mit seinem Geld besser zu planen.
Verbraucherdarlehen
Wird ein Darlehen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher vereinbart, so sind die besonderen Bestimmungen über Verbraucherdarlehen zu beachten. Da der Verbraucher in Puncto Erfahrungen und Rechtsschutz meistens unterlegen ist, schützt der Gesetzgeber den Verbraucher in besonderem Maße. Wichtig ist zum Beispiel, dass der Darlehensgeber dem Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht einräumt. So wird verhindert, dass er sich an übereilt oder unüberlegt eingegangenen Geldgeschäften festhalten lassen muss. Außerdem ist bei Verbraucherdarlehen die Schriftform einzuhalten und ein gewisser inhaltlicher Mindeststandard vorgegeben, der sicherstellt, dass der Verbraucher auch versteht, was er unterschreibt.