Darlehensvertrag für solide Geldgeschäfte

Ein Darlehensvertrag muss laut BGB nicht schriftlich abgeschlossen werden. Allerdings empfiehlt es sich unbedingt den Vertrag auf dem Papier zu fixieren. Denn sowohl Darlehensnehmer als auch Darlehensgeber haben Interesse daran, im Streitfall einen handfesten Beweis in Händen zu halten. Regeln Sie daher alle entscheidenden Punkte in Darlehensverträgen und Krediten rechtssicher und formell korrekt: von Auszahlung, Tilgung, Kündigung, Offenlegung und Fälligkeit über Zinssatz und Zinszahlungen bis hin zu Sicherheiten. Sie können dabei ein Muster verwenden, welches an die individuelle Vereinbarung angepasst wird. Es gibt unterschiedliche Formen des Darlehensvertrages. Der Inhalt eines geschäftlichen Darlehens kann unter Umständen stark von dem eines privaten Darlehens abweichen. Bei einem Privatdarlehen wird beispielsweise häufig auf Zinsen verzichtet. Zusätzlich können Sicherheiten eingebaut werden und beispielsweise eine Bürgschaft erstellt werden.

Gut zu wissen

  • Ein Darlehensvertrag sollte schriftlich fixiert werden.
  • Das Darlehen zwischen Unternehmer und Verbraucher heißt Verbraucherkredit.
  • Ein Verbraucherkreditvertrag muss zwingend schriftlich abgeschlossen werden.
  • Die Kündigungsfrist für ein unbefristetes privates Darlehen beträgt 3 Monate.
  • Ein Verbraucherkredit unterliegt dem Widerrufsrecht.
  • Die außerordentliche Kündigung eines Darlehensvertrags ist jederzeit möglich.

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Privatdarlehen mit klaren Bedingungen

Sei es der Start in die berufliche Selbstständigkeit oder die Finanzierung eines neuen Autos: Für Privatpersonen als Darlehensnehmer ist es in der Regel nicht sehr einfach, an Bankkredite heranzukommen. Ein Darlehensvertrag erfordert in der Regel eine genaue Prüfung der finanziellen Situation. Ihre Vergabe ist unter anderem an bestimmte Einkommensvoraussetzungen und eine Bonitätsprüfung geknüpft. Eine interessante Alternative zum Bankkredit ist daher das so genannte Privatdarlehen. Doch auch wenn Freunde oder Verwandte einander Geldmittel ohne Zinsen zur Verfügung stellen, empfiehlt es sich, die Bedingungen des Darlehensvertrags zu fixieren. Je nach Höhe des Darlehens steht viel auf dem Spiel.

Ein geschäftlicher oder privater Darlehensvertrag sichert sowohl die Interessen des Gläubigers als auch die des Schuldners formell ab. Juristisch korrekt formulierte Mustern  schaffen eine klare und rechtssichere Grundlage, um zukünftige Streitereien ums Geld zu vermeiden. Mit einem Muster Darlehensvertrag vermeiden Sie Unsicherheiten über den Rückzahlungstermin. Denn ist kein Termin vereinbart, kann der Darlehensgeber eine plötzliche Kündigung aussprechen. Wichtig: Zu unterscheiden ist immer zwischen einem privaten Darlehensgeber und einem Geschäftsmann. An Verbraucherdarlehen richten sich insoweit strengere Regelungen. Soll eine Forderungsabtretung erfolgen, muss dies vereinbart werden.

Geschäftliche Darlehen sicher vereinbaren

Ein geschäftlicher Darlehensvertrag berücksichtigt die besonderen Bedingungen einer Kreditvereinbarung zwischen Unternehmern. Sowohl Darlehensgeber als auch Darlehensnehmer handeln also nicht privat. Die Darlehensverträge sind also anders zu beurteilen, als etwa ein Verbraucherdarlehen, denn beide Vertragsparteien sollten sich in der Geschäftswelt auskennen. Besondere Aufklärungspflichten gibt es daher nicht. Insbesondere werden dafür aber die Vorgehensweise im Falle einer drohenden Insolvenz des Darlehensnehmers und die Verfahrensweise bei Zahlungsverzug klar geregelt.

Auch hier gilt: Durch Verwendung von Vorlagen ersparen Sie sich unnötigen Stress und Ärger rund um Ihren Darlehensvertrag! Der Zinssatz kann höher angesetzt werden. Denken Sie dennoch daran, auch die Zinsen genau zu beziffern und einen Termin für die Rückzahlung zu bestimmten. Die Fälligkeit kann im Vertrag auch so bestimmt werden, dass Raten zu zahlen sind. In dem Fall sollte ein Plan für die Tilgung beigefügt werden. Soll in bar bezahlt werden, sollte das Geld nur gegen eine Quittung ausgehändigt werden.

Geldspritze vom Chef ohne Tücken

Eine weitere Alternative zum klassischen Bankkredit ist das so genannte Arbeitgeberdarlehen.Bei diesem Darlehensvertrag stellt der Arbeitgeber seinem Angestellten – unabhängig von bereits erarbeiteten oder zukünftigen Gehaltsansprüchen – einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung. Die Rückzahlung der Raten erfolgt über das laufende Gehalt. Solche Mitarbeiterdarlehen bieten in der Regel günstigere Zinsen, als herkömmliche Darlehensverträge. Der Darlehensnehmer wird an die Firma gebunden. Doch was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis bereits vor der vollständigen Rückzahlung endet? Diese Fragen können im Darlehensvertrag verbindlich geregelt werden. In der Regel darf der Darlehensgeber das Darlehen dann fällig stellen. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten. In jedem Fall sollte vereinbart werden, ob eine Forderungsabtretung möglich sein soll, damit der Darlehensnehmer abgesichert ist.

Rückzahlung und Tilgung individuell planen

Mit einem Annuitäts- und Tilgungsrechner können Sie selbst die Finanzplanung überblicken. Solche Rechner gibt es auch als praktische Excel-Vorlage. Diese kann als Anlage zum Darlehensvertrag genommen werden. Vor Abschluss des Vertrages können Sie als Darlehensnehmer und Darlehensgeber die Tabelle als Muster benutzen, um unterschiedliche Optionen zu überdenken. Die Höhe des Darlehens und die Rate für die Tilgung können von Hand eingeben werden. Sie können die Tabelle auch als Anlage für Ihre Darlehensverträge nutzen. Darlehen ohne Zinssatz dürfen übrigens von Darlehnsnehmer bereits vor Fälligkeit zurückbezahlt werden.

Sicherheiten schützen den Darlehensgeber

Darlehensverträge können ganz unterschiedlich gestaltet sein, je nach Zweck des Darlehens, Höhe der Darlehenssumme, Laufzeit und Tilgung. Sowohl private als auch geschäftliche Darlehensgeber sollten Sicherheiten vom Darlehensnehmer verlangen, wenn hohe Geldsummen übergeben werden. Einen Kredit kann beispielsweise in Form einer Forderungsabtretung absichern oder mit einer Sicherungsübereignung. Dies kann direkt im Darlehensvertrag vereinbart werden oder auch noch nachträglich erfolgen. Die einzelnen Möglichkeiten sind im BGB festgelegt.

Für die unterschiedlichen Sicherungsarten, können Sie Muster zum Download verwenden. Mit Tilgung des Kredits, wird gleichzeitig die Rückabwicklung in die Wege geleitet. Wird das Darlehen inklusive Zinsen also zurückgezahlt, besteht kein Sicherungsanspruch mehr. Der Darlehensgeber kann durch die entsprechende erreichen, dass er im Falle eines Zahlungsausfalls neben dem Mittel der Kündigung finanziell abgesichert wird. Will der Darlehensnehmer Immobilien als Sicherung leisten, sollten Darlehensgeber wissen, dass Hypotheken und Grundschulden nur unter Mitwirkung eines Notars geleistet werden dürfen. Diesem sollte dann unter Umständen auch der Darlehensvertrag vorgelegt werden. Auch eine Sicherungsübereignung, etwa eines Pkws, ist eine Möglichkeit das Geld im Zweifel auf anderen Wege zurück zu erhalten.