Der überzeugende Lebenslauf

Betrachten Sie das Verhältnis zwischen einer Stellenausschreibung und Ihrem Lebenslauf wie ein Frage-Antwortspiel. Die Stellenausschreibung fragt: Haben Sie in diesem Bereich Erfahrungen? Können Sie dies und das? Ihr Lebenslauf liefert dann die Antwort, wenn er auf Tätigkeiten verweist, bei denen Sie die gewünschten Erfahrungen gesammelt haben. Denken Sie also gar nicht erst daran, Ihren Standardlebenslauf zu verwenden! Nur mit einem genau auf die jeweilige Stelle und das jeweilige Unternehmen zugeschnittenen Lebenslauf kommen Sie weiter! Versetzen Sie sich in die Lage des Arbeitgebers und fragen sich selbst, was Sie an seiner Stelle an einem Bewerber auf die jeweilige Position interessieren würde. Der Lebenslauf sollte knapp und sachlich sein, gleichzeitig aber auf alle Fragen zu Ihrem Werdegang eingehen. Er sollte nicht länger als zwei bis drei DIN A4-Seiten lang sein.

Gut zu wissen

  • Unbedingt zu vermeiden sind Formfehler
  • Lebenslauf nicht mit Anschreiben zusammenheften
  • Keine Rechtschreibfehler und keine Grammatikfehler
  • Ein Lebenslauf hat maximal zwei Seiten
  • Hobbys nennt man besser: Persönliche Interessen

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Klare Strukturen finden

Zunächst gilt es, sich zwischen tabellarischem und ausführlichem Lebenslauf zu entscheiden. Ein tabellarisch gestalteter Lebenslauf wird heute als Standard bevorzugt. Ein ausführlicher Lebenslauf ist nur dann ratsam, wenn dies ausdrücklich verlangt wird oder aber in der jeweiligen Branche üblich ist. Aber egal, ob es sich um einen tabellarischen oder um einen ausführlichen Lebenslauf handelt: Mit einer klarer Struktur ist schon viel gewonnen. Dabei hat es sich in der Praxis bewährt, eine Grobgliederung in die folgenden vier Abschnitte vorzunehmen:

– Angaben zur Person
– Ausbildung
– Beruflicher Werdegang
– Besondere Fähigkeiten und Interessen

Die nächste Frage ist, wie die einzelnen Unterpunkte in den jeweiligen Gliederungs- abschnitten angeordnet werden sollen. Dabei ist es der Übersichtlichkeit zuliebe üblich, chronologisch vorzugehen. Wer schon mehr Berufserfahrung hat, kann die Chronologie aber auch umdrehen und die letzte, aussage- kräftigste Tätigkeit zuerst präsentieren.

Angaben zur Person

Machen Sie alle wesentlichen Angaben zu Ihrer Person. Beginnen Sie dabei am besten mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Geburtsort. Bei allen weiteren Punkten gilt es wieder, die Angaben auf Ihre Relevanz hin zu überprüfen. Langweilen Sie den Leser nicht mit allen Einzelheiten zu Ihrem Privatleben, sondern vermitteln Sie ihm nur auf die Stelle passenden Informationen über Ihre Person. So haben zum Beispiel Namen und Beruf Ihrer Eltern nichts in Ihrem Lebenslauf zu suchen. Wenn Sie Kinder haben, nennen Sie nur Anzahl und Alter, alles andere interessiert den potenziellen Arbeitgeber nicht. Genauso verhält es sich mit den Daten Ihrer Hochzeit, ein kurzer Hinweis auf den Familienstand reicht vollkommen aus. Unter dem Abschnitt „Angaben zur Person“ gehören insbesondere die folgenden Informationen:

– Vorname, Familienname
– Geburtsdatum
– Geburtsort
– Anschrift
– Telefonnummer und E-Mail-Adresse
– Familienstand
– Anzahl der Kinder

Ausbildung

Auch bei der Auflistung von Ausbildungen und Zusatzqualifikationen sollten Sie sich stets die folgende Frage stellen: Was sagt diese Qualifikation über Ihre Eignung für die angebotene Stelle aus? Als Anhaltspunkt dient Ihnen auch hier wieder die Stellenaus- schreibung. Auf dort geforderte Qualifikationen muss eingegangen werden!

Überlegen Sie sich, welche Bedeutung Ihre Ausbildung für die Einschätzung Ihrer Person hat. Während von einem Berufseinsteiger detaillierte Ausführungen zu seiner Ausbildung erwartet werden, ist es für jemanden mit zehnjähriger Berufserfahrung ratsam, nur den letzten abgeschlossenen Ausbildungsschritt und besonders wichtige Details der Ausbildung anzuführen.

Für Berufseinsteiger ist dieser Punkt hingegen das zentrale Herzstück des Lebenslaufes. Nennen Sie ruhig Leistungskurse, Studienschwerpunkte und den Titel Ihrer Abschlussarbeiten. Äußern Sie sich ruhig über Ihre Motive für die Wahl der Fachbereiche, auf die Sie sich spezialisiert haben. Dies bringt Ihnen aber natürlich nur dann Pluspunkte, wenn Ihre Ausbildungs- und Studienschwerpunkte etwas mit der anvisierten Stelle zu tun haben. So wäre es hilfreich, auf die besonderen Kenntnisse im Bereich der Familienmediation zu verweisen, wenn Sie sich zum Beispiel als ReNo-Gehilfe in einer Kanzlei für Familienrecht bewerben. Diese Qualifikation ist aber absolut überflüssig, wenn Sie eine Einstellung als Softwareentwickler anstreben.

Beruflicher Werdegang

Für Bewerber mit Berufserfahrung liegt hier der Schwerpunkt des Lebenslaufes. Verlieren Sie gerade hier das Ziel nicht aus den Augen: Sie wollen auf die Stellenausschreibung antworten! Das heißt, zunächst bedarf es wieder eines Abgleiches Ihrer bisherigen Erfahrungen mit den Anforderungen im Stellenprofil. Geben Sie Ihre darauf passenden beruflichen Schritte mit Firma, Ort, Aufgabe und Verantwortungsgrad an. Bei besonders bedeutsamen Abschnitten machen genauere Ausführungen deutlich, dass Sie wissen, worauf es bei der ausgeschriebenen Position ankommt.

Das Verfassen eines Lebenslauf ist eine Gratwanderung: Einerseits gilt es, Lücken zu vermeiden. Andererseits gibt es auch gute Gründe dafür, unvorteilhafte Einzelheiten zu verschweigen. Schwierigkeiten treten häufig dann auf, wenn es darum geht, problematische Lebensabschnitte im beruflichen Werdegang zu kaschieren. Dabei handelt es sich meistens um eine der folgenden Situationen:

– Arbeitslosigkeit
– Kündigungen
– Längere Krankheiten
– Gescheiterter Versuch der Selbstständigkeit
– Kindererziehung
– Ausbildungs- oder Studienabbruch
– Häufiger Arbeitsplatzwechsel

Lassen Sie sich in all diesen Fällen bloß nicht dazu verleiten, sich etwas auszudenken oder die Daten bisheriger Beschäftigungen zu verlängern. Kommt der potenzielle Arbeitgeber durch Vergleich mit Ihren Beschäftigungsnachweisen dahinter, dass bei Ihren Angaben etwas nicht stimmt, werden Sie gleich aussortiert. Kein Arbeitgeber der Welt wird sich die Mühe machen noch einmal nachzufragen. Vielmehr wird er an viel schlimmere Dinge als Arbeitslosigkeit oder Elternzeit denken und sogar einen Gefängnisaufenthalt oder einen Drogenentzug in Betracht ziehen.

Besondere Fähigkeiten und Interessen

In diesen Abschnitt gehören zunächst alle relevanten Fähigkeiten, die Sie sich außerhalb der eigentlichen Schul- und Berufslaufbahn angeeignet haben. Dazu zählen vor allem Sprach- und IT- Kenntnisse, Methodenkenntnisse, Weiterbildungsangaben oder ehrenamtliches Engagement. Beachten Sie, dass zum Beispiel die Angabe eines Kurses „Einführung in Microsoft Word“ nur für Gelächter sorgen wird. Derartige Grundkenntnisse werden heutzutage schlichtweg vorausgesetzt!

Inwiefern persönliche Interessen und Hobbys in den Lebenslauf gehören, ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Gerade bei Berufseinsteigern kann eine Angabe sinnvoll sein. Dies dient einerseits dem Anfüttern des Lebenslaufes und hilft andererseits dabei, junge Menschen besser einschätzen zu können. Bei älteren Bewerbern ist es sinnvoll, persönliche Interessen entweder ganz wegzulassen oder auf die Punkte zu beschränken, die Fähigkeiten vermitteln. So weist zum Beispiel eine Teamsportart auf Ihre Teamfähigkeit hin. Ansonsten machen Sie detaillierte Ausführungen zu Ihren Freizeitaktivitäten verdächtig, dass genau da auch Ihr Hauptinteresse angesiedelt ist.

Linda Weber