Was sind AGB?

Bei fast jedem Vertragsschluss sind Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Spiel. Aber was sind AGB eigentlich? Das Gesetz selbst beantwortet diese Frage mit der folgenden juristischen Definition: “Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.” Ausgehend von diesem Gesetzestext lassen sich klare Kriterien für die Einordnung als AGB aufstellen. Diese Merkmale helfen Ihnen dabei, fremde Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verstehen oder für Ihr eigenes Unternehmen rechtsgültige Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verfassen.

Gut zu wissen

  • AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen
  • Individualvereinbarungen der Vertragsparteien gehen vor
  • Sind AGB unwirksam richtet sich der Inhalt nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Der Vertragspartner darf nicht unangemessen benachteiligt werden
  • Bestimmungen dürfen nicht unklar und unverständlich sein

Top Downloads

Vorformulierte Bedingungen für alle Verträge

Zunächst wird an dem Passus “für eine Vielzahl von Verträgen” deutlich, dass AGB nicht auf einen konkreten Vertrag zuschneiden können. Vielmehr geht es darum, die grundlegenden Bedingungen für alle zukünftigen Verträge eines Geschäftsmannes festzulegen. Typisch sind daher  Klauseln zu Gerichtsstand, Vertragsabwicklung, Gewährleistung oder Leistungs- verweigerungsrechten.

Besondere Vorsicht ist  bei Vertragsschluss mit einem Verbraucher geboten! Hier gibt es noch eine Besonderheit zu beachten: Für einen speziellen Vertrag einzeln erstellte Vertragsbedingungen werden wie AGB behandelt, wenn der Verbraucher auf den Inhalt dieser Bedingungen keinen Einfluss nehmen konnte.

Nicht aushandeln, sondern einseitig festlegen

Wichtig ist vor allem, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig von einer Vertragspartei gestellt werden. Sie werden also keinesfalls vereinbart oder ausgehandelt. Wenn Sie selbst AGB benutzen möchten, dann sind Sie also der Verwender, der diese einseitig stellt.

Selbstverständlich müssen Sie den Text aber nicht selbst verfassen. Eine Vorlage zu verwenden ist unbedenklich und erleichtert es, typische Fehler zu vermeiden. Denn es ist nicht immer einfach, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Diese verlangen vor allem eine eindeutige und verständliche Sprachwahl, den Verzicht auf überraschende und unangemesse oder benachteiligende Klauseln sowie die Beachtung der gesetzlichen Klauselverbote. Mit einer von Rechtsanwälten erstellten Vorlage sind Sie dabei bestens beraten. Nur so schließen Sie die Gefahr der Unwirksamkeit der AGB weitestgehend aus.

Ab wann gilt der Vertrag als geschlossen?

Auf den Passus “bei Vertragsschluss” kommt es dann an, wenn die Einbeziehung der AGB in Frage steht. In vielen Branchen ist es üblich, die AGB erst mit der Rechnung, also nach Vertragsschluss, zuzusenden. Tatsächlich werden diese AGB aber zumindest unter Privatleuten nicht in den Vertrag mit einbezogen. Dies gilt zum Beispiel auch für den Kauf einer Eintrittskarte, auf deren Rückseite die AGB abgedruckt sind. In dem Moment, in dem die Karte ausgehändigt wird, hat deren Übereignung ja bereits statt gefunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Ausnahmen ergeben sich allerdings aus den kaufmännischen Geflogenheiten zwischen zwei Unternehmern.

Heike Richter