Risiken im Vorfeld ausschließen
Die Maßstäbe für Anwendung und Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 305 – 310 BGB. Im Wesentlichen unterliegen nur die AGB, die Unternehmen gegenüber Verbrauchern verwendet werden dieser strengen Inhaltskontrolle. Zur Erstellung können Sie eine AGB Vorlage verwenden, die dann noch individuell an Ihr Geschäft angepasst wird. Zu den Geschäftsbedingungen zählen übrigens auch die Beförderungsbedingungen für die Nutzung von Verkehrsmitteln.
Mit unseren Textvorlagen für das „Kleingedruckte” schaffen Sie für sich und Ihre Kunden klare Verhältnisse. Legen Sie alle Konditionen wirksam im Voraus fest, u. a. Vertragsschluss, Auftragserteilung, Preise, Zahlung und Fälligkeit, Lieferfristen, Haftungsbeschränkung und Gewährleistung. Sie können die Muster-AGBs in Ihren Vertrag selbst einbauen oder ein separates Dokument erstellen, auf das Sie im Vertrag explizit hinweisen. Dabei ist die Wortwahl sehr wichtig: Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen keine grundlegend abweichenden Regelungen von dem enthalten, was im Allgemeinen zu erwarten ist. Deshalb finden Sie bei FORMBLITZ ein sich ständig erweiterndes Angebot an AGBs für viele Branchen, erstellt von erfahrenen Rechtsanwälten und Unternehmensberatern.
Sichere Online-Geschäfte abschließen
Speziell für den Handel im Internet erhalten Sie bei FORMBLITZ wasserdichte AGB für Online-Shops, für Gebrauchtwarenverkauf oder Buchhandel, für Online-Shops, auf den Handeln zwischen Unternehmens (B2B) oder Business-to-Consumer, also gegenüber Verbraucher, (B2C) spezialisiert. Je nachdem, gegenüber welcher Vertragspartei man die Bedingungen stellt, ist die Ausgestaltung anzupassen, wenn Sie die Geschäftsbedingungen erstellen. Kommen Geschäftsbedingungen zur Anwendung, so geschieht dies meist bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern oder zwischen Unternehmer und Verbraucher. Bei der Ausgestaltung von AGB gegenüber Unternehmern sind Sie in der Regel freier, als gegenüber Verbrauchern. Dennoch sollten Sie Ihre AGB Vorlage individualisieren. Denn bei einem Unternehmer wird vorausgesetzt, dass dieser Erfahrungen im Geschäftsverkehr hat.
Der Verbraucher wird dagegen durch das Gesetz geschützt. Falls Sie sowohl mit Verbrauchern, als auch mit Unternehmern Verträge schließen, sollten Sie immer klarstellen, wenn eine Regelung nur gegenüber Unternehmern bzw. Verbrauchern gelten soll. Je nach Inhalt des Shops können unterschiedliche Bestimmungen erforderlich sein. Auch für Webhosting, Serverhousing oder für Webdesigner halten wir detaillierte Geschäftsbedingungen bereit. So können Sie den Abschluss Ihres Online-Verkaufs oder Ihrer Web-Dienstleistung vereinfachen und beschleunigen. Bei Angeboten per Internet, beispielweise beim Kauf in einem Online-Shop, muss der Verwender vor Kaufabschluss darauf hinweisen, dass die AGB in den Vertrag mit einbezogen werden. Am besten erfolgt dies durch die Setzung eines Häkchens im Rahmen des Bestellvorgangs.
Der Kunde muss allerdings vorher (üblicherweise durch einen Link) die Möglichkeit haben ohne größere Schwierigkeiten auf die AGB zugreifen zu können. Kleine Kästchen (Scrollboxen), bei denen die AGB nur durch Runterscrollen gelesen werden können sind dem Kunden nicht zumutbar und wurden bereits von einigen Gerichten als unzulässig erachtet. Darüber hinaus muss es eine Möglichkeit geben, den Text zu speichern, z.B. per Download.
Das Einverständnis des Kunden mit den AGB muss in der Regel vom Shop-Betreiber (Verwender) belegt werden, falls es darüber zum Streit kommt. Am günstigsten ist es daher, den Verkaufsprozess so zu gestalten, dass der Kauf zunächst per Klick bestätigen muss, dass er mit den AGB einverstanden ist, bevor er den Kauf abschließt.
Dienstleistungen mit AGB Vorlage standardisiert abwickeln
Egal, ob Sie Seminare durchführen, Unternehmen beraten, Mietwohnungen und -häuser an potenzielle Kunden vermitteln oder Reisen an den Urlauber bringen wollen – mit den AGB-Mustervorlagen von FORMBLITZ standardisieren Sie rechtssicher und preisgünstig alle vertraglichen Grundlagen zu Ihren Geschäften im Bereich Dienstleistung und Service.
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur zum Bestandteil des Vertrages, wenn Sie als Verwender Ihre Kunden ausdrücklich auf die AGB hingewiesen haben, die Kunden die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatten und mit der Geltung der AGB einverstanden sind. Es reicht also nicht aus, die AGB etwa auf die Rückseite eines Vertrages oder kleingedruckt unter die Unterschriftsleiste zu setzen. Sie als Verwender müssen den Vertragspartner klar und deutlich darauf hinweisen, dass dem Vertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde liegen und zwar noch vor der Unterschriftsleiste. Wichtig: Weisen Sie nicht nur auf die Existenz der AGB hin, sondern nennen Sie ausdrücklich auch den Ort an dem sie abgedruckt sind. Der Hinweis muss bei Vertragsschluss erfolgen. Es reicht daher nicht, wenn die AGB auf dem Lieferschein abgedruckt sind oder auf der Rechnung.
Achtung: Eine Ausnahme gilt unter Kaufleuten. Hier kann eine Einbeziehung von AGB auch auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben hin erfolgen, dem nicht widersprochen wurde. Durch seine Unterschrift unter den Vertragstext (in dem ordnungsgemäß auf die AGB hingewiesen wurde) bestätigt der Vertragspartner, dass er damit einverstanden ist. Gibt es bei dem Geschäft keinen schriftlichen Vertrag und ist daher ein ausdrücklicher Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich, so genügt in der Regel ein deutlicher Hinweis durch Aushang (z.B. in einem Laden oder beim Friseur). Der Aushang muss aber an einem gut sichtbaren Ort so platziert werden, dass die andere Vertragspartei in zumutbarer Weise die Möglichkeit hat, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen.