Wer Zeitmietverträge vorzeitig kündigen will, muss aufpassen. Denn bei einem Zeitmietvertrag ist eine vorzeitige Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Dennoch ist es möglich, dass in bestimmten Fällen das Sonderkündigungsrecht greift.
Was definiert einen Zeitmietvertrag?
Ein Zeitmietvertrag ist im Allgemeinen ein Mietvertrag, welcher für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird. Um diesen abzuschließen bedarf es die Beachtung verschiedener Aspekte, unter anderem eine schriftliche Form, sowie einen Befristungsgrund. Ein solcher Vertrag kann zudem durchaus verlängert werden. Doch wie bereits erwähnt ist eine ordentliche Kündigung bei einem solchen Mietverhältnis zunächst ausgeschlossen.
Überprüfung der Form
Bei einem befristeten Mietvertrag ist die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Form essentiell wichtig. Eine Nichtbeachtung kann schnell dazu führen, dass aus einem geplanten befristeten Mietverhältnis ein unbefristetes wird. In einem solchen Fall ist vorerst lediglich die gesetzliche Kündigungsfrist zu beachten.
Das Sonderkündigungsrecht
Das sogenannte Sonderkündigungsrecht ermöglicht die frühzeitige Beendigung eines Rechtsverhältnisses, auch wenn diese im Normalfall erst zu einem späteren Zeitpunkt bestünde. Generell gibt es verschiedene Gründe, durch welche das Sonderkündigungsrecht greifen kann.
In erster Linie zählt dazu die Mieterhöhung, aber auch eine Modernisierungsankündigung von Seiten des Vermieters kann einen solchen Grund darstellen. Zu beachten ist: stimmt der Mieter der Mieterhöhung bereits zu, so ist das Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen.
Weitere Ausnahmen
Abgesehen von den oben genannten Gründen gibt es noch weitere Aspekte, die eine vorzeitige Kündigung eines Zeitmietvertrages möglich machen. Dazu zählen beispielsweise Folgende:
- Das Mietobjekt befindet sich in einem unzumutbaren Zustand bzw. weist enorme Sachmängel vor
- Das Eintreten einer unvorhergesehenen Situation, welche das Fortführen des Mietverhältnisses nicht mehr möglich macht (zu beachten ist, dass diese Situation zu Vertragsabschluss nicht ersichtlich/ erahnbar sein durfte) z.B.: der Mieter muss altersbedingt in eine Pflegeeinrichtung
Doch auch auf Vermieterseiten gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit den befristeten Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Mieter über mehrere Monate hinweg keine Mietzahlungen tätigt. Aber auch eine dauerhafte Störung des Hausfriedens, kann nach Abmahnung einen Kündigungsgrund darstellen.