Doch seien Sie besser schnell, denn für den Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid gelten bestimmte Fristen und Anforderungen. Im nachfolgenden Artikel erfahren Sie alles zum Thema Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid, sodass Sie sofort zur Tat schreiten können.
Was ist ein Grundsteuerbescheid?
In der Regel erreicht Sie ein Grundsteuerbescheid, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie sind. Im Rahmen des Bescheids teilt Ihnen die jeweils zuständige Gemeinde mit, welche Summe Ihre zu zahlende Grundsteuer beträgt. In Berlin, Bremen und Hamburg erhalten Sie Ihren Grundsteuerbescheid nicht durch eine Gemeinde, sondern durch das zuständige Finanzamt.
Wichtig: Damit ein Grundsteuerbescheid erstellt werden kann, bedarf es der Abgabe der Grundsteuererklärung. Auf dessen Grundlage wird dann mit den jeweils übermittelten Zahlen und Daten Ihres Eigentums die Höhe Ihrer Grundsteuer berechnet.
Die drei Bescheide zur Grundsteuer
Die neue Grundsteuer ist voraussichtlich erst ab 2025 zu bezahlen und so wird der endgültige Grundsteuerbescheid die Empfänger voraussichtlich erst Ende 2024 erreichen. Dennoch trudeln bereits seit Herbst letzten Jahres diesbezügliche Briefe vom Finanzamt ein.
Grundsätzlich erwarten Sie insgesamt drei Bescheide:
- Bescheid über den Grundsteuerwert (In Hamburg, Bayern & Niedersachsen erhalten sie stattdessen die Grundsteueräquivalenzbeträge)
- Bescheid über den Grundsteuermessbetrag
- Grundsteuerbescheid
Wichtig: Die ersten beiden Bescheide zur Grundsteuer dienen als Grundlage für Ihren eigentlichen Grundsteuerbescheid und erreichen Sie seit letztem Jahr meist in einem gemeinsamen Brief.
Wichtige Ausnahmen
Wie überall bestehen auch mit Blick auf die Bescheide bundeslandspezifische Ausnahmen. So erreichen Sie beispielsweise in Hessen lediglich der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag und 2024 dann der Grundsteuerbescheid.
Zudem erhalten Sie in Berlin und Hamburg vorerst nur den Grundsteuerwertbescheid. Die anderen beiden folgen in jenen Städten erst 2024.
Wann kann ich Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen?
Grundsätzlich sollten Sie stets Ihre Dokumente mit Blick auf die Grundsteuer genauestens prüfen, um mögliche Fehler ausfindig zu machen. Demnach ist ein recht offensichtlicher Grund für einen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid, dass der Grundsteuerwertbescheid oder der Grundsteuermessbescheid falsch sind. Finden Sie also Fehler mit Blick auf Ihre Adresse, Grundstücksgröße oder Bodenrichtwerte, müssen und sollten Sie dies stets melden.
Weitere Gründe für einen Einspruch
Weitere Gründe für einen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid kann beispielsweise das Bestimmungsverbot darstellen. So wissen die Grundstückbesitzer aktuell noch nicht, wie hoch ihre Grundsteuer sein wird, da diese maßgeblich von den Hebesätzen der Kommunen abhängt und diese zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht festgelegt sind. Aufgrund des Bestimmungsverbots könnte dies nicht rechtens sein, das das Verbot besagt, dass der Bürger stets erkennen können muss, welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten ergeben könnten.
Des Weiteren spielt bei der Berechnung der Grundsteuer die Grundstücksgröße eine maßgebliche Rolle und nicht das darauf stehende Gebäude. So wurde vonseiten des Landesvorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg bemerkt, dass dies die grundsätzliche Frage in den Raum stelle “ob Ungleiches gleich behandelt werden darf”.
Einspruchsfrist beachten
Wer bereits Post von der Gemeinde oder dem Finanzamt erhalten hat, sollte schnell mit einem Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid sein. Auf beiden Bescheiden (Grundsteuerwertbescheid & Grundsteuermessbescheid) findet sich eine Frist für einen Einspruch – diese beträgt einen Monat.
Lassen Sie die Frist verstreichen, so gelten die Bescheide als bestandskräftig und dienen damit als Grundlage, um Ihre Grundsteuer für 2025 zu berechnen.
Wie kann ich Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen?
Einen Einspruch gegen die Bescheide legt man grundsätzlich schriftlich ein und übersendet diese an die zuständige Stelle. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihre persönliche Daten sowie das Aktenzeichen des Bescheids mit angeben. Zudem sollten Sie stets herausstellen, ob Sie nur gegen einen der beiden bisher erhaltenen Bescheide oder gar gegen beide Einspruch einlegen möchten. Zudem darf der Grund Ihres Einspruchs nicht fehlen! Diesen sollten Sie auch dann unbedingt angeben, wenn Sie den Einspruch aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken einlegen.
Mithilfe unseres in der Sidebox verlinkten Musters können Sie so ganz einfach Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen.
Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid abgelehnt
Sollten Sie eine abgelehnte Einspruchsentscheidung erhalten oder in bestimmten Fällen nur teilweise Recht bekommen, so können Sie weiter dagegen vorgehen. Die nächste Instanz wäre entsprechend eine Klage vor Gericht.
Wichtig: Hat es sich tatsächlich nur um einen Datenfehler gehandelt, so wird dieser korrigiert und Sie erhalten einen neuen Bescheid.
Kosten für den Einspruch gegen Grundsteuerbescheid
Für das Einlegen des Einspruchs und die Prüfung durch das Finanzamt wird keine Gebühr fällig. Für Sie als Bürger ist der Einspruch also kostenlos. Falls das Finanzamt den Einspruch allerdings ablehnt, beginnt die Frist für eine Klage vor dem Finanzgericht, die mit Kosten verbunden ist.
Vorsorglicher Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid wegen Verfassungswidrigkeit?
Ein vorsorglicher Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid macht aus juristischer Sicht keinen Sinn. Sollte das Bundesverfassungsgericht in der Zukunft feststellen, dass die Bescheide nicht verfassungsgemäß war, gilt das Urteil generell.