Was passiert, wenn nur ein Mieter aus einem Mietverhältnis austreten möchte? Ist eine Entlassung aus dem Mietvertrag auch ohne die Zustimmung des Vermieters möglich? Diese und weitere Fragen stellen sich oft, wenn ein Mieter eine Wohnung verlassen will, während andere Mitmieter bleiben möchten.
Entlassung aus dem Mietvertrag – Zustimmung des Vermieters erforderlich?
Wer aus einem Mietvertrag austreten möchte, etwa bei einer Trennung vom Partner oder dem Auszug aus einer WG, benötigt grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Laut Gesetz sind alle Mieter im Mietvertrag als Gesamtschuldner eingetragen. Das bedeutet, dass die Kündigung eines Mieters allein nicht genügt, um eine Entlassung aus dem Mietvertrag zu bewirken. Ohne vertragliche Regelung kann kein Mieter ohne Einwilligung des Vermieters aus dem Mietvertrag entlassen werden.
Notwendigkeit einer Entlassungsvereinbarung
Damit ein Mieter aus dem Mietvertrag entlassen wird, ist eine schriftliche Entlassungsvereinbarung zwischen Vermieter und allen betroffenen Mietparteien erforderlich. Diese vertragliche Vereinbarung stellt sicher, dass alle rechtlichen Verpflichtungen geklärt sind. Nutzen Sie eine Muster Entlassungsvereinbarung, um hier auf Nummer sich zu gehen.
Achtung: Ein tatsächlicher Auszug aus der Wohnung allein verändert die Stellung als Gesamtschuldner nicht. Solange der Mieter im Vertrag eingetragen bleibt, haftet er weiterhin für Mietzahlungen und eventuelle Mietschulden.
Wichtige Aspekte bei der Entlassungsvereinbarung aus dem Mietvertrag
Eine Entlassungsvereinbarung für den Mietvertrag sollte klar regeln, welcher Mieter aus dem Vertrag ausscheidet und welche weiteren Bedingungen erfüllt sein müssen. Dazu gehört, ob anteilige Schönheitsreparaturen übernommen werden und wie die gemeinsame Kaution gehandhabt wird. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich ein Muster für die Entlassungsvereinbarung Mietvertrag.
Die Zustimmung des Vermieters ist hierbei von zentraler Bedeutung, denn mit der Entlassung eines Mieters entfällt auch eine mögliche Sicherheit für Mietforderungen. Vermieter sollten daher gut abwägen, ob sie einer Entlassungsvereinbarung zustimmen.
Sonderregelung bei Scheidung und Lebenspartnerschaften
Eine Ausnahme bei der Entlassung aus dem Mietvertrag besteht im Fall einer Scheidung oder der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. In solchen Fällen kann ein Mieter den Mietvertrag allein fortführen, ohne dass der Vermieter zustimmen muss. Der andere Partner wird dann aus dem Mietverhältnis entlassen, sofern eine einvernehmliche Entscheidung getroffen wurde. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Entlassung aus dem Mietvertrag nur durch ein Gericht im Rahmen eines sogenannten Wohnungszuweisungsverfahrens geregelt werden.
Entlassung aus dem Mietvertrag in Wohngemeinschaften
Für Wohngemeinschaften gelten besondere Regelungen. Anders als bei Ehe- oder Lebenspartnern können WG-Mitglieder nicht einseitig eine Entlassung aus dem Mietvertrag durchsetzen. Auch hier ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Alternativ kann im WG-Mietvertrag eine Entlassungsklausel vereinbart werden. Diese Klausel gibt den WG-Mitgliedern das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Ein professioneller Muster Mietvertrag für Wohngemeinschaften mit Nachfolgeklausel ist hier von Vorteil.
Wichtig: Die Entscheidung des Vermieters über eine Entlassung aus dem Mietvertrag hängt oft von der Art des Mietvertrags ab. Informieren Sie sich über die verschiedenen Optionen, um bei einem WG-Vertrag eine passende Regelung zur Entlassung zu treffen.