Seit 2021 wird in Deutschland eine CO2-Abgabe für Vermieter von Wohnraum erhoben, um einen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu leisten. Diese Abgabe ist ein Teil des Klimapakets der Bundesregierung und betrifft Gebäude, die vor 1991 errichtet wurden und fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas für die Heizung verwenden. Im Rahmen dieses Systems wird die CO2-Abgabe durch die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems (ETS) für den Gebäudesektor umgesetzt. Lesen Sie hier, wie die CO2-Abgabe Vermieter und Mieter betrifft.
Wie funktioniert die CO2-Abgabe für Vermieter?
Die Grundlage dieses Systems besteht darin, Emissionszertifikate an Unternehmen und Vermieter zu vergeben, die eine bestimmte Menge an CO2-Emissionen verursachen. Diese Zertifikate werden von der Bundesrepublik Deutschland an die teilnehmenden Unternehmen ausgegeben und können auf dem freien Markt gehandelt werden.
Die Abrechnung der CO2-Abgabe erfolgt in der Regel über den Energieversorger oder den Brennstoffhändler, von dem der Vermieter die Brennstoffe für die Heizung des Gebäudes bezieht. Die Kosten für die Emissionszertifikate werden auf die Rechnungen an den Vermieter aufgeschlagen, der diese Kosten dann gegebenenfalls auf die Mieter umlegt. Es gibt jedoch gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass die Kosten angemessen verteilt werden und nicht zu einer unangemessenen Mietsteigerung führen.
Wie wird die Höhe der CO2-Abgabe berechnet?
Um die Höhe der CO2-Abgabe zu berechnen, müssen Vermieter die CO2-Emissionen des Gebäudes durch die Heizung schätzen oder messen. Dies erfordert häufig die Unterstützung eines Energieberaters oder Sachverständigen. Die Abrechnung und Überwachung der CO2-Abgabe erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimapakets festgelegt, welche Kosten zukünftig für den Ausstoß von CO2 anfallen werden. Im Jahr 2021 betrug die Gebühr für eine Tonne des umweltschädlichen Gases 25 Euro. In den kommenden Jahren wird diese Abgabe stufenweise erhöht, bis sie 2025 einen Wert von 45 Euro pro Tonne erreicht. Aber: Die geplante Erhöhung im Jahr 2023 ist um ein Jahr verschoben worden. Bitte beachten Sie, dass die genannten Beträge die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht beinhalten. Die endgültige Höhe der Abgabe hängt letztlich von der Menge des CO2-Ausstoßes ab.
Die Umlage der Kosten auf die Mieter
Doch wie werden die Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt bzw. auf den Mieter umgelegt? Es gilt hier das sogenannte 10-Stufen-Modell. Bei der Verteilung dieser Kosten gilt folgendes Prinzip: Je geringer die CO2-Emissionen sind, desto größer ist der Anteil, den die Mieter tragen. Der Vermieter soll also dazu “motiviert” werden, das Gebäude möglichst energetisch zu sanieren.
Das Staffelungsmodell gilt für sämtliche Arten von Wohngebäuden, einschließlich Wohnungen, Alten- und Pflegeheimen sowie Gebäuden mit gemischter Nutzung. Die Festlegung der CO2-Kosten, die von Vermietern und Mietern gemeinsam getragen werden, erfolgt im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung.
Achtung: Falls im Mietvertrag eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde, kann der Vermieter die CO2-Abgabe nicht ohne Weiteres auf die Mieter umlegen. In dem Fall müsste geprüft werden, ob man die Vereinbarung ändern kann.