Grundsätzlich gibt es zwei Arten ein Testament aufzusetzen: Das private Testament und das notarielle Testament. In Bezug auf die Dauer der Gültigkeit ergeben sich Unterschiede, die wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Tipp: Nutzen Sie für Ihr privates Testament immer eine Vorlage Testament, um sicherzustellen, dass Sie alle wichtigen Punkte in Ihrem letzten Willen formell korrekt aufgeschrieben haben.
Gültigkeit Testament bei notariellen Testamenten
Ein notarielles Testament ist solange gültig, wie es sich in der amtlichen Verwahrung befindet. Denn ein Testament, dass bei einem Notar beurkundet wurde, wird immer in dem Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert und beim Nachlassgericht hinterlegt. Wer seinen letzten Willen ändern oder widerrufen möchte, sollte den Notar informieren. Dieser wird dann die Urkunde aus der Verwahrung holen. Der Erblasser kann sich auch direkt an das Nachlassgericht wenden (§ 2256 BGB).
Testament Gültigkeit ohne Notar?
Ein handschriftliches Testament, das zuhause aufbewahrt wird, ist so lange gültig, bis es durch ein neues Testament widerrufen oder vernichtet wird. Probleme tauchen in der Regel auf, wenn der Erblasser mehrere private Testamente verfasst und dabei das alte Testament nicht vernichtet. Generell gilt in Fällen von mehreren Testamenten immer das Testament, welches als letztes aufgesetzt wurde. Wer also seinen letzten Willen ändert, bringt durch ein neues Testament zum Ausdruck, dass er seine Erbfolge anders regeln will. Daher ist es sehr wichtig, dass man immer das aktuelle Datum auf das Testament schreibt. Denn wenn ein Datum fehlt, muss im Streitfall mühsam ermittelt werden, welches Testament das aktuellste ist. Vermeiden Sie auch, in Ihrem handschriftlichen Testament im Nachhinein Änderungen vorzunehmen. Denn hier können Zweifel aufkommen, von wann diese datieren oder auch wer sie vorgenommen hat. Bei Änderungswünschen vernichten Sie das alte Testament am besten direkt und setzen ein neues auf.
Berliner Testament Gültigkeit nach dem Tod eines Ehepartners?
Ein Sonderfall sind gemeinsame Testamente, wie das beliebte Berliner Testament. Bei der Gültigkeit des Berliner Testaments kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Wer in einer Ehe oder Partnerschaft lebt, will in der Regel sicherstellen, dass auch nach dem Tod des Partners der gewohnte Lebensstandard weiter gehalten werden kann. Geht es aber nach dem gesetzlichen Erbrecht, so wird der überlebende Ehepartner aber in der Regel Teil einer Erbengemeinschaft. Schlimmer noch: Wer ohne Trauschein zusammen wohnt, hat keinerlei Erbansprüche nach dem Tod des Partners. Ein Testament oder ein Erbvertrag kann Sie absichern. Der Gesetzgeber sieht aber nur für Eheleute und eingetragene Lebenspartner eine Erleichterung für die Formulierung des letzten Willens vor: Das gemeinsame Testament in unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Häufigste Form ist das Berliner Testament, bei dem die Ehegatten sich gegenseitig zu Alleinerben bestimmen. Erst nach dem Tod des Längerlebenden erben dann die gemeinsamen Kinder.
Widerruf nur zu Lebzeiten
Doch wie lange ist ein Testament gültig, wenn man es gemeinsam aufgesetzt hat? Bei einem Berliner Testament gibt es Besonderheiten. Zu Lebzeiten kann ein Berliner Testament zwar von jedem Ehepartner widerrufen werden. Allerdings muss der Widerruf von einem Notar beurkundet und dem Ehegatten zugestellt werden. Diese Formvorschrift auch für den Rücktritt von einem Erbvertrag. Und Vorsicht: Ein Berliner Testament kann nur vor dem Tod des einen Ehepartners ohne Weiteres widerrufen werden. Danach ist der längerlebende Ehegatte an die wechselbezüglichen Verfügungen gebunden. Lösen kann er sich nur, indem er das Erbe ausschlägt. In dem Fall bleibt dann der Anspruch auf den Pflichtteil. Lesen Sie hier, wie Sie das Berliner Testament widerrufen können.
Das gilt im Fall der Scheidung
Übrigens: Im Fall einer Scheidung verliert das gemeinsame Ehegattentestament automatisch seine Wirksamkeit. Auch im laufenden Scheidungsverfahrens ist das Testament unwirksam, jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe vor dem Tod des Erblassers vorgelegen haben, er die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Falls Sie bei einem gemeinsamen Ehegattentestament wünschen, dass dieses auch im Fall der Scheidung weiter gelten soll, können Sie dies im Text so formulieren.
Wie oft muss ein Testament erneuert werden?
Ein Testament muss nie erneuert werden, sofern sich der Wille des Testierenden nicht ändert. Das Testament bleibt also über viele Jahre hinweg gültig. Sie sollten allerdings dafür sorgen, dass das Testament immer gut auffindbar ist. Tipp: Auch ein privates Testament können Sie gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen. Somit stellen Sie einerseits sicher, dass es im Todesfall gefunden wird und haben gleichzeitig die Gewissheit, dass Ihr letzter Wille nicht in die falschen Hände gerät.