Ein Erblasser wünscht sich in der Regel, dass unter seinen Erben kein Streit über die Verteilung des Nachlasses entbrennt. Man kann daher im Testament genau bestimmen, welche Nachlassgegenstände an welchen Erben gehen sollen. Sie können mit einer Teilungsanordnung im Testament beispielsweise bestimmen, dass Ihre Tochter das Auto bekommen soll, während der Sohn die Briefmarkensammlung erhält.
Eine Muster Teilungsanordnung ohne Ausgleichspflicht im Testament finden Sie hier.
Teilungsanordnung präzise formulieren
Die Nachlass Teilungsanordnung ist Teil Ihrer testamentarischen Verfügung. Sie sollte eindeutig formuliert werden. Die Teilungsanordnung kann sich auf Gegenstände, Bankkonten oder auch Grundstücke beziehen. Wichtig ist, dass die Nachlasswerte ganz genau beschrieben werden.
Achtung: Die per Teilungsanordnung zugeordneten Gegenstände werden auf den Erbteil des jeweils bedachten Erben angerechnet. Wenn die zugewiesenen Gegenstände wertmäßig höher liegen, als die Erbquote, so muss der Erbe in der Regel den Mehrwert gegenüber den Miterben ausgleichen. Diese Ausgleichszahlung kann für den begünstigten Erben eine starke Belastung darstellen. Wenn Sie eine Teilungsanordnung ohne Ausgleichspflicht wünschen, dann müssen Sie dies im Testament ausdrücklich formulieren.
Lassen Sie sich im Zweifel von einem Juristen beraten, bevor Sie eine Teilungsanordnung in Ihr Testament einbauen.
Wie kann man die Teilung des Erbes überwachen?
Sie können im Testament bestimmen, dass ein Testamentvollstrecker überwacht, dass der Nachlass tatsächlich nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird. Wer befürchtet, dass die Erbengemeinschaft sich zerstreitet, kann somit gewährleisten, dass eine neutrale Person ein Auge auf die Verteilung des Nachlasses hat. Als Testamentvollstrecker kann man beispielsweise einen Rechtsanwalt bestimmen. Sie können aber auch eine Privatperson bestimmen. Allerdings sollten Sie dann besser im Vorfeld klären, ob diese Person bereit ist, die Aufgabe zu übernehmen. Legen Sie auch fest, in welcher Höhe der Testamentsvollstrecker eine Vergütung erhalten soll.
Wann sollte man ein Vermächtnis machen?
Umgangssprachlich werden die Begriffe “Erbe” und “Vermächtnis” leider oft verwechselt. Juristisch gesehen gibt es aber einen gewaltigen Unterschied: Ihr Erbe tritt zum Zeitpunkt Ihres Todes in Ihre Rechte und Pflichten ein. Wenn Sie also jemanden zum Erben bestimmen, kann er über den Nachlass frei verfügen. Wenn Sie aber nur wollen, dass jemand einen bestimmten Gegenstand aus Ihrem Nachlass erhält, wäre dies ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer kann dann vom Erben nur diesen Gegenstand fordern, hat aber ansonsten keine Rechte und Pflichten.
Wie kann man einzelne Erben bevorzugen?
Durch ein Vorausvermächtnis kann man bestimmen, dass ein Erbe neben dem Erbteil auch noch bestimmte Gegenstände enthält. Das Vermächtnis führt dann dazu, dass der Gegenstand nicht mehr zum Nachlass gehört. Der Erbanteil des mit dem Vermächtnis bedachten Erben mindert sich aber nicht. Da auch bei der Annahme eines Vermächtnisses Steuern anfallen, kann der Erblasser bestimmen, dass auch die Steuern von der Erbengemeinschaft zu tragen und dem Nachlass zu entnehmen sind. Informieren Sie sich hier näher zu den Vor- und Nachteilen eines Vorausvermächtnisses.
Wird das Kind, dass den Erblasser bis zuletzt gepflegt hat, erbrechtlich bevorzugt?
Grundsätzlich regelt Paragraph 2057a BGB ausdrücklich geregelt, dass der Abkömmling (also Kind oder Enkel), der den Erblasser „während längerer Zeit gepflegt hat“ einen Ausgleich im Rahmen der Erbauseinandersetzung verlangen kann. Auswirkungen hat das auch auf den Pflichtteil: Der Pflichtteil des Kindes, das den Erblasser nicht gepflegt hat und enterbt wurde, verringert sich. Achtung: Diese Regelung gilt wirklich nur für Abkömmlinge, also Kinder oder Enkel bzw. Urenkel des Erblassers. Andere Personen, wie die Ehefrau oder Lebensgefährtin oder andere Verwandte können sich nicht darauf berufen.