In Deutschland werden rund 3,5 Millionen Unternehmen als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) klassifiziert, wie eine Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ergeben hat. Das sind 99,4 Prozent aller Unternehmen der Privatwirtschaft. Leider befassen sich noch viel zu wenige Unternehmer mit dem Thema Nachlassregelung. Dabei kann ein Todesfall gerade Kleinunternehmen in die Krise stürzen. Mit einem Unternehmertestament kann man dies verhindern.
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Was passiert ohne Unternehmertestament?
Wenn der Inhaber eines Unternehmens kein Testament hinterlassen und auch keinen Erbvertrag abgeschlossen hat, dann richtet sich die Nachfolge nach dem gesetzlichen Erbrecht. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Erben in die Rechte und Pflichten des Unternehmers eintreten. Die gesetzlichen Erben sind in erster Linie die Ehefrau bzw. der Ehemann und die Kinder des Erblassers bzw. der Erblasserin. Wenn es mehr als nur einen gesetzlichen Erben gibt, dann tritt eine Erbengemeinschaft in die Rechtsnachfolge ein. Das bringt oft Streitigkeiten mit sich und kann den laufenden Betrieb lähmen.
Beispiel: Frau K. leitet ein Einzelunternehmen mit drei Mitarbeitern. Sie hat drei Kinder. Der Ehemann ist bereits vorverstorben. Kind 1 hat eine Ausbildung im Büromanagement und hilft Frau K. bereits seit vielen Jahren bei der Buchhaltung. Die anderen beiden Kinder haben keinerlei Bezug zum Unternehmen. Im Todesfall würden alle drei Kinder als Erbengemeinschaft das Unternehmen leiten und sich bei jeder unternehmerischen Entscheidung abstimmen. Da man sich über die Annahme von Aufträgen nicht einig wird, springen Kunden ab. Der Betrieb gerät in Zahlungsschwierigkeiten und es kommt zur Insolvenz. Die drei Mitarbeiter müssen entlassen werden.
Unternehmensnachfolge im Testament regeln
Mithilfe eines Unternehmertestaments kann man gezielt bestimmen, wer den Betrieb fortführen soll. Das kann einer der gesetzlichen Erben sein oder mehrere, es kann aber auch ein Dritter sein. Beachten Sie allerdings, dass bei einem Testament, dass nicht alle gesetzlichen Erben bedenkt, Pflichtteilsansprüche anfallen können. Diese müsste der testamentarische Erbe bedienen. Lesen Sie hier, wer Pflichtteilsberechtigter ist und wie hoch der Pflichtteil ausfällt. Sie können aber auch durch die Anordnung einer bestimmten Teilung im Testament oder durch Vermächtnisse eine “gerechte” Aufteilung des Nachlasses vornehmen, mit der alle Erben gut leben können. So kann beispielsweise die Aufteilung des Betriebs- und Privatvermögen sinnvoll sein.
Wenn es um die Unternehmensnachfolge geht, ist es besonders wichtig, dass Sie frühzeitig mit Ihren Nachkommen und ggf. auch den testamentarischen Erben reden. Wenn der Betrieb in die Hände eines Dritten gehen soll, dann kann auch ein Erbvertrag zu empfehlen sein. Der Vorteil ist, dass hier eine gegenseitige Bindungswirkung vereinbart werden kann. Einen Erbvertrag müssen Sie immer notariell beurkunden lassen.
Betriebsnachfolge zu Lebzeiten regeln
In der Regel empfiehlt es sich die Weiterführung des Betriebes schon zu Lebzeiten zu regeln. So kann es beispielsweise auch vorkommen, dass durch einen medizinischen Notfall die Leitung des Unternehmens gefährdet ist. Für solche Fälle sollten Sie mit entsprechenden Vollmachten sicherstellen, dass der Betrieb reibungslos weiterlaufen kann.
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