In diesem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen zur Frage “Wann erben Geschwister?” und können diese Pflichtteilsansprüche geltend machen?
Geschwister erben nach gesetzlicher Erbfolge
Die eigenen Geschwister zählen zum Kreis der Personen, die im Fall der gesetzlichen Erbfolge erben. Allerdings stehen sie nicht an erster Stelle und werden nur dann zu erben, wenn andere Personen aus dem Verwandtenkreis bereits vorverstorben sind. Mit Blick auf die Frage “Wann erben Geschwister?” richtet sich alles also danach, ob es noch Verwandte höherer Ordnungen gibt.
Es gilt im Erbrecht für Verwandte das folgende Ordnungssystem:
- Ordnung: Kinder und Enkelkinder des Erblassers (Abkömmlinge)
- Ordnung: Eltern, Geschwister (auch Halb- und Adoptiv-Geschwister), Nichten und Neffen des Erblassers
- Ordnung: Großeltern, Cousin und Cousine, Tante und Onkel
- Ehegatten: gehören in keine der Ordnungen, sondern das Ehegattenerbrecht ist gesondert zu betrachten
Es gilt der Grundsatz, dass die jeweils höhere Ordnung vorrangig erbt und Verwandte entfernterer Ordnung dadurch von der Erbfolge ausgeschlossen werden.
Hat der Erblasser also Kinder oder Enkelkinder, dann sind Geschwister automatisch von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Auch innerhalb der jeweiligen Ordnungen gibt es eine Rangfolge und die Ehegatten haben noch ein gesondertes Erbrecht. Mehr dazu in der Folge.
Wichtig: Nach dem Gesetz erben Ihre Geschwister nur dann, wenn Sie keine eigenen Abkömmlinge (Kinder/ Enkel) haben und mindestens ein Elternteil verstorben ist.
Erben Geschwister neben dem Ehegatten?
Angenommen, der Erblasser war kinderlos verheiratet und die Eltern des Erblassers sind schon verstorben.
Dann erben an deren Stelle die Geschwister des Verstorbenen neben dem Ehepartner. Selbst dann, wenn Sie zu Lebzeiten keinerlei Kontakt hatten. Nur mit einem Testament bzw. gemeinsamen Testament, wie dem Berliner Testament, kann man das gesetzliche Erbrecht aushebeln.
Nur wenn der Erblasser weder Kinder noch Geschwister hatte, und die Eltern und Großeltern schon verstorben sind, dann erbt der überlebende Ehegatte den gesamten Nachlass (§ 1931 Abs. 2 BGB).
Haben Geschwister einen Pflichtteilsanspruch?
Durch ein Testament kann man gesetztliche Erben von der Erbfolge ausschließen. Doch einige gesetzliche Erben haben in dem Fall noch einen Pflichtteilsanspruch. Geschwister haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Im Gegensatz zu den eigenen Kinder, gehen Geschwister, die durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, im Erbfall leer aus. Entsprechend können sie auch keinen Pflichtanteilsergänzungsanspruch geltend machen. Mit einem Testament können Sie also auf einfachem Wege verhindern, dass Ihre Geschwister etwas von Ihrem Nachlass erhalten.
Nutzen Sie eine Vorlage für ein einfachesTestament, um Ihr handschriftliches Testament korrekt zu formulieren und Ihre Geschwister zu enterben.
Wann erben Geschwister, die im Testament stehen?
Wenn Sie möchten, dass Ihre Geschwister in jedem Fall einen Erbteil erhalten, sollten Sie ein Testament aufsetzen. Wenn der Verstorbene ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat, in dem die Geschwister begünstigt sind, werden sie erben – unabhängig davon, ob es noch vorrangige Verwandte in der gesetztlichen Erbfolge gibt. Sie müssen allerdings wissen, dass Pflichtteilsberechtigte, wie zum Beispiel Kinder des Erblassers, ihren Pflicht6anteil einfordern können.
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