Sei es durch einen Unfall im Straßenverkehr oder wenn sich der Gesundheitszustand im Krankenhaus sehr plötzlich verschlechtert. Für Fälle, in denen der Testierende davon ausgehen muss, dass ihm nur noch wenig Zeit bleibt, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit das Nottestament als Testierform vorgesehen.
Tipp: Warten Sie nicht darauf, dass ein Notfalltestament erforderlich wird. Informieren Sie sich rechtzeitig anhand von Vorlagen für Testamente frühzeitig darüber, wie ein Testament korrekt formuliert wird.
Wann darf man ein Nottestament errichten?
Das Nottestament ist für absolute Notfälle vorgesehen, in denen weder ein Notar noch der Bürgermeister (“Bürgermeistertestament”) erreicht werden kann, noch die Aufsetzung eines formgültigen privaten Testaments möglich ist. Die bekannteste Form des Nottestaments ist das “Drei Zeugen Testament”, siehe § 2250 BGB. Bei außergewöhnlichen Umständen kann auf die handschriftliche Form verzichtet werden und der Testierende kann seinen letzten Willen mündlich äußern. Voraussetzung ist, dass drei Personen dies bezeugen können – wie der Name schon sagt. Diese drei Zeugen müssen das Testament dann handschriftlich niederschreiben.
Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall diktiert ein Schwerverletzter drei anwesenden Passanten seinen letzten Willen, noch bevor die Rettungskräfte eintreffen.
Oder: Durch ein Lawinenunglück werden mehrere Personen von der Außenwelt abgeschnitten. Einer davon ist so schwer verletzt, dass er selbst nicht mehr schreiben kann und erklärt gegenüber drei anderen seine testamentarische Verfügung.
Muster Nottestament – diesen Inhalt sollte es haben
Ein Muster Nottestament kann inhaltlich dieselben Verfügungen enthalten, wie ein normales Testament. Allerdings sollten Sie neben der eigentlichen letztwilligen Verfügung sowie dem Ort und Datum, auch folgende Punkte aufführen:
- In welcher Situation wird das Nottestament errichtet (“warum wähnte sich der Erblasser in Todesnähe”)?
- Wie der ist der Geisteszustand des Testierenden (“liegt Testierfähigkeit vor”)?
- Wer sind die drei Zeugen und in welchem Verhältnis stehen Sie zum Testierenden (“kein Ausschluss wegen Begünstigung”)?
Wer kommt nicht als Zeuge für ein Testament in Betracht?
Gerät der Erblasser – wie in den oben genannten Beispielen – durch ein Unglück in eine Notsituation und sind zufällige Begleiter oder Passanten die drei Zeugen, wird man in der Regel davon ausgehen, dass diese Personen “neutral” sind. Doch was, wenn der Testierende bereits schwer krank ist und das Nottestament von den Verwandten aufgenommen wird? Solche Fälle möchte der Gesetzgeber aufgrund der hohen Missbrauchsgefahr (die Zeugen profitieren vom Tod des Erblassers) vermeiden. Daher sind nach § 2250 Abs.3 BGB bestimmte Personengruppen als Zeugen ausgeschlossen. Die wichtigsten sind diese:
- Ehegatten oder Lebenspartner
- Personen, die mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt sind
- durch das Testament begünstigte Personen.
Ohne Niederschrift und Verlesung kein Nottestament
Die Zeugen müssen vom Erblasser ausdrücklich als Zeugen bestimmt werden, dürfen also nicht nur zufällig mitgehört haben, was der Erblasser diktiert. Alle drei Zeugen müssen eine Niederschrift verfassen, in der der letzte Wille aufgeführt ist sowie die Zeugen auch noch aufgeführt werden. Diese Niederschrift muss dem Erblasser vorgelesen werden und er muss diese unterschreiben. Die Niederschrift kann auch in einer ausländischen Sprache erfolgen. Wichtig ist aber, dass alle drei Zeugen sowie der Erblasser dieser Sprache mächtig sind.
Gültigkeitsdauer beim Testament mit Zeugen
Glücklicherweise endet nicht jede Notsituation mit dem Tod des Erblassers. Es gibt also viele Fälle, in denen der Erblasser nach Errichtung des Nottestaments weiterlebt. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass in solchen Fällen das Nottestament drei Monate nach Errichtung unwirksam wird.