Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie mehr über das Erbrecht bei einer Samenspende und die aktuelle gesetzliche Lage.
Hier finden Sie eine rechtsgültige Vorlage für eine Mitteilung an Behörden und Ämter über die Anerkennung der Vaterschaft.
Was genau ist eine Samenspende?
Bei einer Samenspende handelt es sich um eine Fruchtbarkeitsbehandlung, welche es zum Beispiel Paaren mit eingeschränkter Zeugungsfähigkeit ermöglicht ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Die benannte Behandlung findet in Form einer künstlichen Befruchtung der Frau statt.
Wer ist bei der Samenspende der eingetragene Vater?
In Deutschland gilt seit dem 1. Juli 2018 das neue Samenspenderregistergesetz (SaRegG). In diesem ist unter anderem festgehalten, dass ein Samenspender nicht mehr automatisch als rechtlicher Vater anzusehen ist, außer dieser erkennt die Vaterschaft an.
Bei verheirateten Paaren ist dadurch automatisch der Ehemann der rechtliche Vater und entsprechend als solcher eingetragen. Häufig nehmen auch lesbische Paare oder alleinstehende Frauen eine Samenspende in Anspruch. Erkennt der Spender die Vaterschaft hier nicht an, so hat das Spenderkind keinen rechtlichen Vater.
Finden Sie hier unseren Kurzratgeber rund um die Rechte und Pflichten eines Vaters in Bezug auf Themen wie Sorgerecht, Unterhalt und Umgangsrecht.
Erbrechtliche Sicherheit bei Samenspende
Durch das damals verabschiedete Gesetz klärt sich zudem die Erbschaftsfrage. Dadurch, dass der Samenspender nicht als rechtlicher Vater belangt werden kann, ist dieser zudem weder unterhalts- noch erbpflichtig. Geregelt ist dies in §1600d Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Recht auf Kenntnis über die eigene Abstammung
Ein weiterer Teil des Samenspenderregistergesetzes sieht vor, dass jede Samenspende über eine Samenbank in einer Datenbank registriert werden muss. Dies dient vornehmlich dazu, dass durch Samenspenden gezeugte Kinder ihr Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung geltend machen können.
Ab wann kann man die Abstammung erfragen?
In §10 des SaRegG ist geregelt, dass jedermann ab einem Alter von 16 Jahren seinen Anspruch auf Datenauskunft beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information geltend machen kann. Bei jedem Prozess zur Samengewinnung ebenso wie bei der Samenspende selbst hat die jeweilige Samenbank persönliche Daten des Spenders zu erheben und weiterzuleiten. Es handelt sich dabei unter anderem um den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit.