Danach hatte er eine Probefahrt unternommen. Innerhalb von 14 Tagen nach Kauf machte er in der Folge aber von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Nach dem Widerruf nach Internetkauf schickte er das Teil an den Händler zurück. Dieser verlangte nun Wertersatz in Höhe des Kaufpreises, mit der Begründung der Katalysator sei aufgrund der Benutzung unverkäuflich.
Widerruf nach Internetkauf im Online-Shop
Der Kunde wendete ein, dass er nur durch den Einbau die Möglichkeit hatte, den Katalysator auszuprobieren. Für eine Verschlechterung, die aufgrund einer Funktionsprüfung der Sache eintritt, dürfe der Händler keinen Wertersatz verlangen. Dem widersprachen die Richter am BGH. Zwar sehe die gesetzliche Regelung zum Widerrufsrecht im Onlinehandel vor, dass der Verkäufer die Möglichkeit haben muss, den Kaufgegenstand ausführlich in Augenschein zu nehmen und auf seine Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Diese Prüfung dürfe aber nicht über das hinausgehen, was bei einem Kauf in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Hier hätte der Kunde den Katalysator nur äußerlich begutachten können. Er hätte sich ansonsten aufgrund der Modellbeschreibung darüber informieren müssen, ob das Teil sich zum Einbau in sein Fahrzeug eignet.
Vergleich mit dem Kauf im Ladengeschäft
Die Möglichkeit einer Probefahrt hätte es beim klassischen Kauf im stationären Handel auch nicht gegeben. Insofern stellten die Richter klar, dass der Gesetzgeber mit der Widerrufsregelung den Onlinekäufer nicht gegenüber dem Käufer im Ladengeschäft besser stellen wollte. Vielmehr sollten ihm durch die Möglichkeit zum Widerruf nach Internetkauf die gleichen Rechte gewährt werden (BGH, Az. VIII ZR 55/15).