Während der Corona-Pandemie hatten die meisten Fitnessstudios für einen langen Zeitraum geschlossen und konnten nicht genutzt werden. Während dieser Zeit erhöhten manche Fitnessstudios ihre Beiträge oder verlängerten einseitig ihre Vertragslaufzeit. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass Mitglieder für die Schließzeiten ihre Fitnessstudio Beiträge zurückfordern können. Wir haben einen Musterbrief erstellt, mit dem Sie ganz einfach Ihre Beiträge in diesem Zeitraum zurückfordern können.
Was für Beiträge können Sie Sich zurückholen?
Viele Mitglieder der Fitnessstudios beklagten während der Corona-Pandemie Probleme bei der fristgerechten Kündigung ihrer Verträge. So stellten sich die Betreiber oft auf den Standpunkt, dass die Zeit, in der die Beiträge trotz nicht möglicher Nutzung abgebucht wurden, hinten an die Kündigungsfrist angehängt werden können. Unter dem Stichwort “Gutschrift über Trainingszeiten” wurde der Vertrag letztlich durch den Betreiber des Studios einseitig verlängert. Es gab sogar Fälle, in denen Fitnessstudios ihre Beiträge erhöht hatten, während sie aufgrund der Corona-Regelungen geschlossen waren. Die Verbraucherzentralen haben nun erfolgreich gegen die Praxis der einseitigen Vertragsänderung geklagt.
Wer kann die Fitnessstudio Beiträge zurückfordern??
Jeder, der sich auf das Angebot zur Vertragsänderung nicht eingelassen hat, kann nun die Beiträge für Corona-Schließzeiten zurück verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 4. Mai 2022 entschieden, dass ein Fitnessstudio vom Bankkonto abgebuchte Mitgliedsbeiträge an die Mitglieder zurückzahlen muss, wenn diese nicht mit einer “Gutschrift über Trainingszeiten” einverstanden waren (Az. XII ZR 64/21) .
Vertragsänderung ohne rechtliche Grundlage
Für die einseitige Verlängerung der Laufzeit fehlt die rechtliche Grundlage. Insbesondere kann man den Vertrag nicht wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB anpassen und erwirken, dass sich die vereinbarte Vertragslaufzeit um die Zeit, in der das Fitnessstudio geschlossen werden musste, verlängert. Denn hier muss man nach den Regeln der Unmöglichkeit der Leistung gehen. Im Nutzungsvertrag für das Fitnessstudio ist geregelt, dass als Gegenleistung für die Mitgliedsbeiträge das Angebot während der vereinbarten Zeiten genutzt werden kann. Während der Schließzeiten war die Nutzung unmöglich, ohne dass einer der Vertragspartner dies verschuldet hat. Daraus folgt, dass der Betreiber die Räumlichkeiten nicht anbieten musste, die Mitglieder aber auch keine monatlichen Beiträge zahlen mussten. Die Mitglieder waren also nicht dazu verpflichtet, sich mit einem Gutschein zu begnügen oder die Laufzeit zu verlängern. Wer das Angebot abgelehnt hat, kann sich aufgrund der richterlichen Entscheidung nun die zu viel abgebuchte Summe auszahlen lassen.
So holen Sie sich Ihr Geld zurück
Falls Ihr Fitnessstudio in der Zeit, in der es geschlossen war, Ihre Vertragslaufzeit verlängert hat, ist das unrechtmäßig. Nur die Zustimmung beider Seiten macht eine Vertragsverlängerung rechtmäßig. Dennoch haben viele Nutzer das Angebot der Vertragsverlängerung angenommen oder der Gutscheinregelung zugestimmt. Diese Personen können nun nicht mehr die Fitnessstudio Beiträge zurückfordern. Sie sollten daher am besten schriftlich noch einmal zusammenfassen, dass Sie mit der Vertragsanpassung nicht einverstanden waren. Verweisen Sie in Ihrem Schreieben auch auf den bisherigen Schriftverkehr und auf das aktuelle Urteil des BGH.