Unter der so genannten Homeoffice-Pauschale versteht man das Recht des Arbeitnehmers und des Selbstständigen, das Homeoffice pauschal geltend zu machen. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen eines separaten Arbeitszimmers für die häusliche Arbeitstätigkeit. Hier können Steuerzahler bis zu 600,00 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Ab 2023 sind es sogar 1.260 Euro. Die Pauschale galt erstmalig für das Jahr 2020 und nun wurde die Regelung unbefristet verlängert. Auch für 2021 und die folgenden Jahre können Arbeitnehmer das Homeoffice pauschal geltend machen. Lesen Sie hier für wen sich das lohnt.

Egal, ob Sie Steuerformulare oder eine Steuersoftware nutzen, können Sie mit der Homeoffice-Pauschale Steuern sparen.

Homeoffice-Pauschale gilt ab 2023 dauerhaft

Die ursprünglich pandemiebedingt eingeführte Homeoffice-Pauschale wird ab 2023 dauerhaft Bestandteil der Steuererklärung. Im Zuge der Entfristung wurde am 30.11.2022 auch der maximale steuerliche Abzug hochgesetzt. Die Homeoffice-Pauschale wird auf sechs Euro pro Tag angehoben und kann für bis zu 210 Tage in Anspruch genommen werden. Insgesamt können Sie zukünftig also 1.260 Euro absetzen.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Arbeitnehmer, die während der Pandemie von zu Hause aus arbeiten, können pauschal 5,00 Euro am Tag steuerlich geltend machen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie im Arbeitszimmer, am Küchentisch oder auf dem Sofa arbeiten. Maßgeblich ist nur, dass sie die gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit in den häuslichen Bereich verlagert haben. Ein eigenes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Wer ein Arbeitszimmer hat, kann dieses aber zusätzlich geltend machen.

Gesamte betriebliche Tätigkeit bedeutet in dem Zusammenhang, dass der Arbeitnehmer an den relevanten Tagen ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet hat. Teilweises zu Hause bleiben gilt also nicht. Waren Sie also beispielsweise vormittags zuhause und nachmittags im Büro, können Sie diesen Tag nicht als Homeoffice verbuchen.

Nicht zu verachten ist, dass auch Telefon- und Internetkosten bis zu 20% abgesetzt werden können. Dies ist allerdings begrenzt auf 20,00 Euro im Monat. Darüberhinausgehende Kosten müssen nachgewiesen werden – Name des Gesprächspartners, dessen Telefonnummer und Grund des Telefonats. 

Bis 2022: Begrenzung der Homeoffice-Pauschale auf 600,00 Euro im Jahr

Die steuerliche Pauschale ist auf jährlich 120 Tage begrenzt, beträgt also maximal 600,00 Euro im Jahr. Wer darüber hinaus wegen Corona zu Hause bleibt und kein eigenes Arbeitszimmer hat, kann sich dies nach aktueller Gesetzeslage nicht mehr anrechnen lassen. 

Voraussetzungen, um zu profitieren

Um die „Homeoffice-Pauschale“ geltend zu machen bedarf es keiner besonderen Nachweise, sondern zu belegen ist nur die Tatsache, dass überhaupt im Homeoffice gearbeitet wurde. Es genügt eine Arbeitsvertrag aus dem sich das Homeoffice ergibt bzw. eine Änderungsvereinbarung Homeoffice. Wer diese Unterlagen nicht hat, sollte sich eine Bestätigung vom Arbeitgeber einholen, aus der sich die Anzahl der Homoffice-Tage ergibt. In der Arbeitgeberbescheinigung Homeoffice sollte also stehen, in welchem Umfang Sie von zuhause aus gearbeitet haben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das zuständige Finanzamt im Einzelfall entsprechende Nachweise einfordert. 

Die Pauschale kann ab dem Steuerjahr 2020 geltend gemacht werden, dem ersten Pandemiejahr.

Angabe in der Steuererklärung

Geben Sie die Homeoffice-Pauschale ist innerhalb der Werbungskosten in der Steuererklärung an. Unter Werbungskosten versteht man alle Kosten, die dem Arbeitnehmer für Ausgaben im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallen. So Arbeitskleidung, Büromaterial, Weiterbildungen oder andere tätigkeitsbezogene Ausgaben. Werbungskosten können Sie in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro jährlich steuerlich geltend machen. 

Homeoffice- und Pendlerpauschale

Selbstverständlich schließen sich Homeoffice- und Pendlerpauschale gegenseitig aus. Die Kosten des Homeoffices können nur geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer nicht im Büro oder beim Kunden ist und daher auch keine Kosten dafür auf sich nimmt. Dies ist indes auf die jeweiligen Tage, in denen das eine oder das andere zutrifft, zu berechnen.