Das Bundesurlaubsgesetz garantiert jedem Arbeitnehmer den Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Bei der Urlaubsplanung sind laut Gesetzgeber die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Doch in § 7 Bundesurlaubsgesetz ist auch direkt eine Einschränkung enthalten, die dem Arbeitgeber den Ausspruch einer Urlaubssperre erlaubt. Lesen Sie hier unter welchen Umständen der Arbeitgeber den Urlaub der Mitarbeiter blockieren darf.
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Was sind dringende betriebliche Belange?
Laut Gesetzgeber müssen sogenannte dringende betriebliche Belange vorliegen, wenn der Arbeitgeber eine Urlaubssperre wirksam durchsetzen möchte. Doch was ist darunter zu verstehen? Eine abschließende Aufzählung der Gründe für eine Urlaubssperre gibt es nicht. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber das Vorliegen der Gründe im Streitfall auch darlegen und beweisen muss. Anerkannte dringende betriebliche Gründe liegen in diesen Fällen vor:
- Akuter Personalmangel: Nicht erst seit Corona sorgen Krankheitsfällen für personelle Engpässe.
- Plötzliche Änderung der Auftragslage: Gehen unerwartet viele Aufträge ein, braucht das Unternehmen alle verfügbaren Arbeitskräfte.
- Einhaltung von Terminen: Wenn wichtige Termine anstehen, muss der Arbeitgeber sicher gehen , dass diese eingehalten werden. Gleiches gilt, wenn sich eine wichtige Deadline nach hinten verschiebt, darf der Arbeitgeber unter Umständen eine Urlaubssperre für wichtige Projektmitarbeiter aussprechen, um Termine einzuhalten.
- Kollision von Urlaubswünschen: Wenn um die Feiertage bzw. Brückentage herum viele Mitarbeiter Urlaubsanträge stellen, kann der Arbeitgeber eine Urlaubssperre aussprechen. Diese darf jedoch nicht nicht willkürlich erfolgen. Laut Bundesurlaubsgesetz muss die Auswahl nach sozialen Faktoren erfolgen. So werden beispielsweise in den Schulferien Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern bei der Urlaubsbewilligung bevorzugt.
Tipp: Nutzen Sie eine Urlaubs- und Fehltagekarte, um den Überblick über die Urlaubsverteilung im Betrieb zu behalten.
Wie lange darf der Arbeitgeber das Urlaubsverbot aussprechen?
Solange die dringenden betrieblichen Gründe vorliegen, gibt es letztlich keine gesetzliche Obergrenze für die Urlaubssperre. Allerdings gilt: Je länger die Dauer der Urlaubssperre, desto strenger wird der Maßstab bei der Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und denen des Arbeitgebers sein. Wenn der Arbeitnehmer beispielsweise Schulkinder hat, dann wird es in den meisten Fällen unverhältnismäßig sein, ein Urlaubsverbot für die gesamten Sommerferien auszusprechen.
Wie lange vorher muss eine Urlaubssperre angekündigt werden?
Für die Vorankündigung der Urlaubssperre gibt es keine verbindlichen Fristen. Auch hier müssen die Belange des Arbeitnehmers bestmöglich gewahrt werden. Dazu gehört auch, dass die Firma bereits bewilligte Urlaubsanträge in der Regel nicht mehr rückgängig machen darf. Selbstverständlich ist es aber möglich, sich mit dem Arbeitnehmer entsprechend zu einigen und ihm ggf. einen Bonus anzubieten. In absoluten Notfällen, darf Arbeitgeber die Genehmigung zurücknehmen, wenn ansonsten schwere Schäden für den Betrieb drohen. In dem Fall muss er alle sich daraus ergebenden Kosten übernehmen, beispielsweise Stornogebühren.