Die Abgrenzung zwischen einem Dienstunfall und Arbeitsunfall und einer privaten Verletzung beim Sport ist in vielfach ganz entscheidend, etwa wenn es um eventuelle Renten oder auch eine krankheitsbedingte Kündigung geht. Bei Beamten spricht man von einem Dienstunfall. Für diese Personen gelten andere Wertungen als für Arbeitnehmer im privaten Sektor.
Wo hat sich die Verletzung zugetragen?
Mit dieser Frage hat sich das Verwaltungsgericht Trier (VG Trier, Urt. v. 9. 8. 2011/1 K 283/11.TR) jetzt auseinander gesetzt und kam zu einem Urteil, das wohl alle Sportfreunde aufatmen lässt. In dem Fall hatte sich ein Postbeamter im Rahmen des so genannten „Brief-Cups des FC Deutsche Post“ einen Bänderriss zugezogen.
Arbeitszeit oder Freizeit?
Der Arbeitgeber (in dem Fall die Bundesrepublik Deutschland) weigerte sich den Unfall als Dienstunfall anzuerkennen, da der Cup ja in der Freizeit ausgetragen wurde und der Mitarbeiter nicht zur Teilnahme verpflichtet gewesen war. Dies sahen die Richter anders und stellten sich auf die Seite des Beamten: Der Cup sei als Projekt von der deutschen Post finanziert gewesen, mit dem Ziel die Mitarbeiter zu motivieren und den Zusammenhalt zu stärken.
Beamte: Auch Freizeit kann dienstlich sein
Auch habe der Dienstvorgesetzte die Teilnahme des Spielers am Turnier gebilligt. Unter diesen Voraussetzungen überwog das dienstliche Interesse an der Teilnahme am Spiel und folglich wurde auch der Unfall als Dienstunfall gewertet. Das Urteil lässt sich jedoch nicht ohne weiteres auf jede Art von Betriebssport übertragen.
Abgrenzung zwischen betrieblichen Event und Betriebssport beachten
Entscheidend war in diesem Fall nämlich, dass sich der Unfall im Rahmen des eigens finanzierten „Brief-Cups“ ereignet hat, der für die Marke „Post“ werben und die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen fördern sollte.
Es handelte sich allerdings nicht um Betriebssport. Denn dies einer gewissen Regelmäßigkeit bedurft sowie eines gesundheitsförderlichen Ausgleichszwecks.