Und wann spielt der Versichertenstatus eine Rolle? Im nachfolgenden Artikel klären wir alle Fragen rund um das Thema unbezahlter Urlaub und Krankenversicherung.
Möchten Sie unbezahlten Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen? Dann finden Sie hier unsere professionelle Vorlage für einen Antrag auf Sonderurlaub.
Was ist unbezahlter Urlaub?
Wie der Name es schon vermuten lässt, handelt es sich bei unbezahltem Urlaub um die Freistellung eines Arbeitnehmers, ohne dass dieser weiterhin seinen Lohn erhält. Es wird demnach eine befristete Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem jeweiligen Mitarbeitenden getroffen. Meist handelt es sich dabei um einen Zeitraum von mindestens einem Monat bis hin zu einem Jahr.
Tipp: Bei einer Freistellung, die ein ganzes Jahr umfasst, ist auch oftmals die Rede von einem Sabbatjahr/ Sabbatical. Erfahren Sie in hier, was es dabei zu beachten gilt und an welcher Stelle im Lebenslauf eine solche Auszeit angegeben werden sollte.
Urlaubsanspruch für Sabbatical Zeitraum?
Während Zeiten, in denen keine Arbeitspflicht besteht, entsteht in der Regel kein Anspruch auf Erholungsurlaub bzw. kann dieser nicht – wie bei der Elternzeit – gekürzt werden. Im Gegensatz dazu bleiben jedoch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder ein Beschäftigungsverbot ohne Einfluss auf den Urlaubsanspruch. In Bezug auf den Zeitraum der Freistellungsphase im Sabbatical hat das LAG Berlin-Brandenburg einen anwachsenden Urlaubsanspruch daher abgelehnt (15.2.2024 – 1 Sa 1108/23).
Versicherung während der Freistellung
Auch während eines unbezahlten Urlaubs gilt es weiterhin Mitglied einer Krankenversicherung zu sein, um so den vollumfänglichen Schutz des Gesundheitssystems in Deutschland wahrzunehmen. Wichtig sind hierbei Faktoren wie die Dauer der Freistellung sowie der bisherige Versicherungsstatus. Zu unterscheiden ist hier zwischen einem pflichtversicherten und einem freiwillig versicherten Arbeitnehmer. Finden Sie im Folgenden alle Infos zum Thema unbezahlter Urlaub und Krankenversicherung.
Wer zahlt die Krankenversicherung bei unbezahltem Urlaub?
Pflichtversicherter Arbeitnehmer: Sind Sie als Angestellter pflichtversichert, so ändert sich im ersten Monat Ihres unbezahlten Urlaubs in Bezug auf Ihre Krankenversicherung nichts. In jenem Monat sind Sie demnach weiterhin versichert, ohne Beiträge zu zahlen. Planen Sie Ihre Freistellung für einen längeren Zeitraum, so müssen Sie sich um eine andere Art der Versicherung kümmern.
Freiwillig versicherter Arbeitnehmer: In der Regel sieht es bei freiwillig versicherten Angestellten so aus, dass sich hier die Beitragshöhe bei einem einmonatigen unbezahlten Urlaub nicht verändert. Und dies sogar unabhängig davon, ob Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt oder nicht. Dauert die Freistellung länger, so gilt das Beschäftigungsverhältnis meist für beendet und es ist notwendig eine Alternative zu finden.
Welche Art der Krankenversicherung bei unbezahltem Urlaub?
Gesetz dem Fall, dass Ihr unbezahlter Urlaub länger als ein Monat andauert, gilt es sich um eine Möglichkeit der Weiterversicherung zu bemühen. Dabei können Sie sich zum einen freiwillig weiterversichern oder in die beitragsfreie Familienversicherung eintreten.
Achtung: Sie können sich nur dann beitragsfrei familienversichern, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert ist. Dafür müssen Sie einen jeweiligen Antrag bei Ihrer Versicherung einreichen. Zudem ist dies nur dann möglich, wenn Sie im Zeitraum Ihrer Freistellung nicht selbstständig tätig sind und Ihr Jahreseinkommen eine gesetzte Grenze nicht überschreiten.
Was passiert, wenn ich im unbezahlten Urlaub krank werde?
Wie bereits erläutert, erhält der Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung, wenn dieser sich im unbezahlten Urlaub befindet. Doch was passiert, wenn man in diesem Zeitraum krank wird? Prinzipiell hat man bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während des Sonderurlaubs keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Teilweise kommt es hier vor Antritt des unbezahlten Urlaubs zu Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass die Freistellung automatisch endet, wenn der Mitarbeiter arbeitsunfähig ist. Dies gilt es jedoch separat zu regeln.