In unserem folgenden Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema “Privatverkäufe versteuern”, damit Sie sich stets auf der sicheren Seite befinden.
Wann müssen Sie Privatverkäufe versteuern?
Die Steuerpflicht für private Verkäufe hängt von der Häufigkeit und dem Umfang der Verkäufe ab. Kaufen und verkaufen Sie also sogenannte Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres, so liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies gilt zum Beispiel für Gegenstände, wie Schmuck, Konzert-Karten oder Antiquitäten und können bei einem gewissen Wertsteigerungspotenzial steuerpflichtig sein.
Steuerpflichtig sind diese aber nur dann, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Monate mehr als 600 Euro Gewinn gebracht haben. Dieser Richtwert gilt pro Person, so können Ehepartner den doppelten wert, also 1.200 Euro steuerfrei erwirtschaften.
Wichtig: Ist dieser Schwellenwert erreicht, so gilt es den gesamten Gewinn zu versteuern und nicht nur den Anteil, der die 600 Euro beziehungsweise 1.200 Euro überschreitet.
Dinge des täglichen Gebrauchs
Dinge des täglichen Gebrauchs können Sie steuerfrei verkaufen. So ist beispielsweise der Verkauf von Büchern, Kinderkleidung oder auch Privatautos gänzlich steuerfrei, vorausgesetzt, dass Sie dies in einem üblichen Rahmen tun.
Tipp: Entrümpeln Sie also gerade Ihren Dachboden oder das Haus der Großeltern und finden dabei in paar Schätze zum verkaufen, so können Sie dies problemlos tun.
Privatverkauf versteuern oder doch gewerbliche Tätigkeit?
Aufgepasst! Verkaufen Sie regelmäßig und damit mehrfach im Jahr Gegenstände, so kann dies als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden und Sie müssen den vermeintlichen Privatverkauf versteuern. Die Grenzen zwischen privat und gewerblich sind nicht eindeutig, weshalb es stets auf den Einzelfall ankommt. Nichtsdestotrotz gibt es ein paar zentrale Indikatoren dafür, dass Sie einen gewerblichen Handel betreiben:
- Nutzung von Plattformen mit gewerblichen Absichten, z.B. Etsy
- Anzahl der verkauften Waren
- Art der Ware ist eher Neuware
- gezielte Gewinne mit den Verkäufen
Wichtig: Haben Sie im letzten Jahr 22.000 Euro über eine Plattform wie eBay verdient, so gelten Sie als Kleinunternehmer und sind daher steuerpflichtig.
Handeln Sie tatsächlich im Sinne einer gewerblichen Tätigkeit, so müssen Sie Ihr Gewerbe beim Handelsregister eintragen lassen. Mit unserer Vorlage zur Anmeldung eines Gewerbebetriebs ist dies ganz einfach.
Tipps für die korrekte Versteuerung
- Dokumentation: Führen Sie eine genaue Aufzeichnung über alle Verkäufe und Ausgaben. Nutzen Sie Buchführungssoftware, um den Überblick zu behalten.
- Informieren Sie sich: Halten Sie sich über die aktuellen Steuergesetze auf dem Laufenden und informieren Sie sich über eventuelle Änderungen.
- Professionelle Hilfe: Wenn Sie unsicher sind, ziehen Sie einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin hinzu. Sie können Ihnen helfen, Ihre steuerlichen Pflichten zu verstehen und korrekt umzusetzen.
Private Verkäufe mögen auf den ersten Blick unkompliziert erscheinen, doch es ist entscheidend, die steuerlichen Aspekte zu beachten, um rechtliche Probleme und finanzielle Belastungen zu vermeiden. Indem Sie sich im Voraus gut informieren und die geltenden Gesetze respektieren, können Sie sicherstellen, dass Ihre Verkäufe steuerlich korrekt abgewickelt werden.