Neben der Pendlerpauschale wurde bereits 2021 die sogenannte Mobilitätsprämie eingeführt. Diese kann man sich statt der Entfernungspauschale auszahlen lassen.
Nutzen Sie das Muster Fahrtenbuch als Vorlage zur korrekten und nachvollziehbaren Dokumentation Ihrer Autofahrten.
Was ist die Pendlerpauschale?
Grundsätzlich ist die Pendlerpauschale die umgangssprachliche Bezeichnung für die Entfernungspauschale. Diese steht jedem Steuerzahler für seinen kürzesten Weg zur ersten Arbeitsstätte zu. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitsweg mit dem Auto, der Bahn oder zu Fuß zurückgelegt wird.
Lange war es möglich, für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnort und der ersten Arbeitsstätte 0,30 Euro zu bekommen. Dies änderte sich im Januar 2021.
Erhöhung der Pendlerpauschale
Seit 2021 stieg jene Pendlerpauschale von 0,30 Euro auf 0,35 Euro pro Kilometer. Hierbei ist zu beachten, dass dies erst ab dem 21. Entfernungskilometer gilt. Das bedeutet, dass die ersten 20 zurückgelegten Kilometer weiterhin mit 0,30 Euro pauschalisiert werden.
Diese Erhöhung soll vorerst bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Danach soll von 2024 bis 2026 eine Erhöhung von weiteren 0,03 Euro stattfinden. Entsprechend soll die Pendlerpauschale dann bei 0,38 Euro je Kilometer liegen.
Update: erneuter Anstieg der Pendlerpauschale
Aufgrund der aktuell besonders hohen Spritpreise beschloss die Bundesregierung eine Erhöhung der Pendlerpauschale vorzuziehen. Demnach erhöht sich die Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 0,35 Euro auf 0,38 Euro pro Kilometer. Auch hier gilt zu beachten, dass dies erst ab dem 21. Entfernungskilometer gilt.
Berechnung der Entfernungspauschale
Einfach erklärt multipliziert man hier die Fahrten mit den Kilometern und der angesetzten Pauschale. Nehmen wir also an, dass Ihr Arbeitsweg 34 Kilometer beträgt und es sich um 200 Fahrten zu Ihrer Arbeitsstätte handelt.
200 Fahrten x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 1.200 Euro (Dies ist die Rechnung für die ersten 20 km und einer Pauschale von 0,30 Euro.)
200 Fahrten x 14 Kilometer x 0,38 Euro = 1.064 Euro (Dies ist die Rechnung für die weiteren 14 km und einer Pauschale von 0,38 Euro.)
Zusammengerechnet könnten Sie also 2.264 Euro steuerlich geltend machen. Das sind 154 Euro mehr als vor der Erhöhung.
Mobilitätsprämie
Am 01. Januar 2021 wurde zudem die Mobilitätsprämie eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine Alternative zur Entfernungspauschale. Diese ist für Pendler gedacht, die aufgrund von geringem Einkommen keine (Lohn-) Steuer zahlen.
Den steuerlichen Vorteil eines steuerzahlenden Arbeitnehmers, welcher durch die höhere Pendlerpauschale entsteht, erhalten diese Arbeitnehmer also als Prämie ausgezahlt. Lassen Sie sich im Zweifel darüber beraten, welche Variante im Einzelfall für Sie günstiger ist.