Um die ohnehin nicht gerade geringe Belastung etwas einzudämmen hat der Gesetzgeber die sogenannte Pflegezeit eingeführt. Der Arbeitnehmer muss den Antrag beim Arbeitgeber stellen. Wann darf dieser die Pflegezeit ablehnen?
Tipp: Erfahren Sie hier, wie Sie die Pflegezeit richtig beantragen.
Ablehnung der Pflegezeit
Auf die sechsmonatige Pflegezeit gibt es einen Rechtsanspruch. Gleiches gilt für eine Auszeit im Akutfall, die höchsten für 10 Arbeitstage genommen werden kann. Laut Pflegezeitgesetz ist eine Ablehnung der Pflegezeit nur in Ausnahmefällen möglich:
- Betrieb hat 15 oder weniger Beschäftigte: In Kleinbetrieben muss der Arbeitgeber dem Antrag auf Pflegezeit nicht generell zustimmen und kann den Antrag ablehnen. Aber: Eine spezielle Variante der Pflegezeit ist die vorübergehende Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr. Dieses Recht steht allen Beschäftigten einmal jährlich zu, unabhängig von der Größe des Betriebs.
- Der Arbeitnehmer möchte seine Arbeitszeit auf bestimmte Zeiten beschränken: In dem Fall kann der Arbeitgeber eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit ablehnen, sofern betriebliche Gründe dagegen sprechen.
- Das Pflegezeitgesetz findet keine Anwendung auf Beamte, weshalb sie nicht von den Regelungen dieses Gesetzes zur Inanspruchnahme von Pflegezeit profitieren können. Bundesbeamte haben die Option, bei ihrem Dienstherrn eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit oder sogar eine vollständige Freistellung zu beantragen, um die Betreuung und Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger zu gewährleisten.
- Wenn der Arbeitnehmer keine Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen vorlegt (ausgestellt entweder von der Pflegekasse oder dem Medizinischen Dienst), kann der Arbeitgeber die Pflegezeit ablehnen. Ausnahme: Im Akutfall bei einer beantragten Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen genügt die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.
Teilzeitanspruch in der Pflegezeit?
Für eine teilweise Freistellung im Rahmen der Pflegezeit ist immer eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich, in der die Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit für den Zeitraum festgelegt werden. Der Arbeitgeber sollte dabei die Vorstellungen der Mitarbeiter berücksichtigen. Das bedeutet, dass er auf Nachfrage seine Ablehnung der Teilzeit-Pflegezeit sachlich mit dringenden betrieblichen Gründen darlegen müsste.
Welche betrieblichen Gründe führen zur Ablehnung der Pflegezeit
Der Grund für die Ablehnung des Teilzeitwunsches im Rahmen der Pflegezeit muss so dringend sein, dass es geradezu notwendig für den Fortbestand des Unternehmens ist, dass der Arbeitnehmer zu bestimmten Zeiten im Betrieb ist.
Ein entgegenstehender betrieblicher Grund liegt also immer dann vor, wenn die Sicherheit, die grundlegende Organisation oder der Arbeitsablauf wesentlich beeinträchtigt werden.
Was ist die Pflegezeit?
Bei der Pflegezeit handelt es sich um eine berufliche Freistellung von bis zu sechs Monaten. Es muss sich hierbei nicht um eine vollständige Freistellung handeln. Diese Zeit ist angedacht, um die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen zu übernehmen. Reicht diese Zeit nicht aus, so kann der Arbeitnehmer auch die Familienzeit beantragen. Hierbei handelt es sich um eine Verminderung der Arbeitszeit auf mindestens 15h/ Woche. Die sogenannte Familienzeit kann bis zu zwei Jahre in Anspruch genommen werden.