Die Inflationsausgleichsprämie ist eine Sonderzahlung, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen können, um die Auswirkungen der Inflation abzumildern. Die Prämie ist bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Lesen Sie hier, wer die Prämie beanspruchen kann und wie lange die Regelung noch gültig ist.
Wer kann die Prämie erhalten?
Die Prämie kann von allen Beschäftigten erhalten werden, die in Deutschland erwerbstätig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie tariflich oder außertariflich beschäftigt sind, ob sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten oder ob sie in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung arbeiten. Allerdings wird die Prämie mit dem Gehalt ausgezahlt. Daher können freie Mitarbeiter und Honorarkräfte keine Inflationsausgleichsprämie erhalten.
Bis wann kann die Prämie ausgezahlt werden?
Bereits seit dem 26. Oktober 2022 ist eine Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie möglich. Sie kann noch bis zum 31. Dezember 2024 ausgezahlt werden.
Wie hoch ist die Inflationsausgleichsprämie?
Bis zu 3.000 Euro kann der Arbeitgeber auszahlen. Dieser Freibetrag muss nicht als Gesamtsumme ausgezahlt werden, sondern auch in mehreren Teilbeträgen.
Muss die Inflationsausgleichsprämie zusätzlich zum Lohn gezahlt werden?
Ja, die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
Die Prämie muss im Zusammenhang mit der Preissteigerung stehen. Dies kann der Arbeitgeber zum Beispiel durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung deutlich machen.
Wird die Prämie bei Sozialleistungen angerechnet?
Nein, die Prämie wird bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient 2.000 Euro brutto im Monat. Sein Arbeitgeber zahlt ihm eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro. Der Arbeitnehmer erhält dann insgesamt 3.000 Euro brutto im Monat. Die Prämie ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer muss also keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge auf die Prämie zahlen.