Aktuell hat das Landgericht Ingolstadt die Klage eines Mitarbeiters von VW (Teil des Audikonzerns) gegen die Firma Audi abgewiesen. Der Mitarbeiter arbeitete mit Angestellten der Tochterfirma Audi zusammen. Audi hatte einen Leitfaden zur Nutzung gendergerechter Sprache herausgegeben. Gegen die Verwendung des Leitfadens ging der Kläger vor und beanspruchte Unterlassung.
Eine Vorlage für eine Unterlassungeserklärung finden Sie hier.
Das Gericht begründete die Abweisung der Unterlassungsklage damit, dass der Kläger nicht aktiv betroffen sei, da er ja kein Audimitarbeiter sei. Auch passiv sei er nicht legitimiert, denn ein Recht darauf, mit gendergerechter Sprache “in Ruhe gelassen zu werden” (Az. 83 O 1394/21).
Diese und weitere Fragen klären wir für Sie im folgenden Ratgeber, damit Sie alle wichtigen Informationen zum Thema gendergerechter Sprache auf einen Blick finden.
Was ist gendergerechte Sprache?
Im Allgemeinen beschreibt die gendergerechte Sprache den Sprachgebrauch, bei welchem die Gleichstellung aller Geschlechter im Vordergrund steht. Dies kann sowohl im Schriftlichen als auch im Rahmen der gesprochenen Sprache erfolgen. Kernaspekt ist hierbei die respektvolle und einbeziehende Ansprache aller Personen.
Ist gendergerechte Sprache verpflichtend?
Ein geschlechtsneutraler Sprachgebrauch ist rechtlich aktuell nicht vorgeschrieben. Laut Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) ist die Gleichstellung von Männern und Frauen vorgeschrieben und ist daher auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen. Dennoch entschied 2018 der Bundesgerichtshof in einem Einzelfall, dass dies Dienstleister nicht zwingend zur gendergerechten Sprache verpflichtet.
Generisches Maskulinum als geschlechtsneutral (Az: VI ZR 143/17)
Im März 2018 kam der Bundesgerichtshof zu dem Urteil, dass die Verwendung der männlichen Personenbezeichnung in Formulardrucken als geschlechtsneutral zu verstehen sei. Nachdem eine Frau sich beschwert hatte, dass sie von der örtlichen Bank mit der Maskulinform „Kunde“ und „Kontoinhaber“ angesprochen wurde, stellte der BGH klar, dass dies sprachlich auch sie miteinbeziehe.
Debatte um gendergerechte Sprache
Besonders aktuell erlebt die Debatte rund um das Gendern einen neuen Aufschwung. Verpflichtend ist dies wie bereits oben beschrieben nicht, dennoch greifen immer mehr Unternehmen darauf zurück. Doch:
Wie funktioniert gendergerechte Sprache eigentlich?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Nutzungsformen der gendergerechten Sprache. Besonders unterscheidet sich hierbei, ob lediglich Männer und Frauen gleichgestellt werden oder zusätzlich auch das dritte Geschlecht. Als drittes Geschlecht bezeichnen sich Personen, die sich selbst nicht in das binäre Geschlechtersystem einkategorisieren, sich daher also weder als männlich noch als weiblich identifizieren.
Variante 1: Paarformen
Die erste nutzbare Form der gendergerechten Sprache ist die sogenannte Paarform. Hierbei gilt es Männer und Frauen gezielt gleichberechtigt anzusprechen.
Beispiel: Anstelle von „Mitarbeiter“ nutzt man bei dieser Variante „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“
Variante 2: Genderneutrale Form
Bei der zweiten Variante geben Sie bewusst keine Auskunft über das Geschlecht der angesprochenen Personen. Prinzipiell sind bei dieser Formulierung also alle gemeint.
Beispiel: Anstatt „die Arbeitnehmer“ verwendet man hier „die Arbeitnehmenden“
Variante 3: direkte Ansprache aller Geschlechter
Bei der dritten Form gilt es eine Vielzahl von Geschlechtern anzunehmen und diese bewusst anzusprechen. Oftmals lässt sich hier mit dem sogenannten Gender-Gap oder dem Gendersternchen gearbeitet. Nutzbar ist auch der Doppelpunkt.
strong>Beispiel: Anstelle von „Manager“ nutzt man bei der dritten Variante „Manager_innen“, „Manager*innen“ oder auch „Manager:innen“
Wichtig: Ist in Sachen-Anhalt gendern verboten? Tatsächlich ist es nach einer Entscheidung des Bildungsministeriums in Sachen-Anhalt nicht mehr erlaubt an Schulen mit Sonderzeichen zu gendern. Begründet wird diese Entscheidung mit einem Verweis auf die Regeln der deutschen Rechtschreibung.