Doch welche Vorteile hat das Dienstrad und darf man dieses auch privat nutzen? Was ist bei Dienstrad Leasing zu beachten und wie funktioniert eine Dienstrad Rechner?
Die Überlassung eines Dienstfahrrades sollten Sie immer schriftlich regeln und als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag nehmen. Hier finden Sie eine passende Vorlage für einen Überlassungsvertrages für ein Dienstrad.
Was ist ein Dienstrad?
Ähnlich wie ein Dienstwagen stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer hier dauerhaft ein Dienstfahrrad zur Verfügung. Grundsätzlich ist dabei die Art des Fahrrads egal. Es kann sich also ebenso um ein E-Bike oder Pedelec handeln.
Wie funktioniert das Dienstrad Leasing?
Die Nutzung und Beantragung eines Dienstfahrrads gestaltet sich ebenso wie bei einem Dienstwagen. Was sind also die Dienstrad Vorteile? Es handelt sich meist um einen Leasingvertrag, welcher zwischen dem Arbeitgeber und dem Fahrrad-Leasing-Anbieter eingegangen wird. Da dabei zusätzliche Leasingkosten für das Unternehmen anfallen behält der Arbeitgeber meist einen kleinen Teil des monatlichen Gehalts ein, um diese zu decken. Dadurch ist es dem Arbeitnehmer zudem möglich das Dienstrad auch privat zu nutzen. Was kostet den Arbeitgeber ein Jobrad?
Beispiel: Liegt die monatliche Leasingrate bei 50 Euro und der Arbeitgeber teilt sich diese mit dem Arbeitnehmer, so zahlen beide gleichermaßen 25 Euro. Im Unternehmen sind diese als Betriebskosten geltend zu machen, während sie beim Mitarbeiter von dessen Bruttogehalt abzuziehen sind.
Dienstrad als Eigentum des Unternehmens
Es besteht zudem durchaus die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber selbst ein Fahrrad anschafft und als Jobrad bzw. Dienstrad zur Verfügung stellt. Der maßgebliche Unterschied der beiden Varianten liegt daher in der Besteuerung. Zudem gilt es in jedem Fall darauf zu achten, dass ein Überlassungs- beziehungsweise Nutzungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter eingegangen wird.
Besonderheiten bei der Besteuerung
Den grundlegenden Unterschied zwischen dem Leasing und dem Dienstrad-Kauf stellt vor allem die Besteuerung dar. Folgendes gilt es zu beachten:
- Pendlerpauschale: Auch mit dem Dienstrad steht es Arbeitnehmern zu die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend zu machen.
- Steuerfreiheit: Steuer- und zeitgleich auch sozialversicherungsfrei bleibt ein Dienstfahrrad, wenn der Arbeitgeber anfallende Kosten und damit verbunden auch die Leasing-Kosten vollständig übernimmt.
- 1-Prozent-Regelung: Diese Regelung greift, wenn der Arbeitnehmer das Dienstrad auch privat nutzen möchte. Dieser muss dann entsprechend 1 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.
Als Arbeitnehmer das Dienstfahrrad abkaufen
Was passiert mit dem Jobrad wenn ich kündige? Falls es sich nicht um ein Leasingmodell handelt, ist es jederzeit möglich einen Kaufvertrag über das Dienstfahrrad mit dem Arbeitgeber einzugehen. Doch ist dies auch beim Leasen möglich? Nach Ablauf der Leasingzeit hat der Vertragspartner meist die Möglichkeit das Rad zu einem günstigeren Preis zu erwerben. Entsprechend befindet sich das Jobrad dann entweder im Eigentum des Arbeitgebers oder wird an den Arbeitnehmer weiter veräußert.
Nutzen Sie dazu unsere Vorlage für einen Kaufvertrag über ein Fahrrad.