Diese und weitere Fragen rund um geltende Regelungen für Fahrradkuriere klären wir für Sie im folgenden Ratgeber.
Für die Nutzung eines Dienstrads bedarf es stets einen Überlassungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeitenden. Finden Sie hier eine passende Vorlage für einen solchen Vertrag zur Überlassung eines Dienstrads.
Wer zählt als Fahrradkurier?
Grundsätzlich beschreibt der Begriff Fahrradkurier jegliche Art von Boten, die mit dem Fahrrad Sendungen zustellen. Besonders in Großstädten gab es in den vergangenen Jahren einen starken Zuwachs, vornehmlich im Bereich der Lieferung von Lebensmitteln. Mittlerweile gibt es schätzungsweise knapp 5000 Fahrradkuriere allein in Deutschland. Doch welche arbeitsvertraglichen Regelungen sind hier rechtens?
Vertraglicher Rahmen für Fahrradkuriere
In den bisherigen Arbeitsverträgen vieler Fahrradkuriere galt das Nutzen privater Gegenstände als Voraussetzung, um den eigenen arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen. Eigene verkehrstüchtige Fahrräder und internetfähige Mobiltelefone galt es so ohne Entschädigungen zu nutzen.
Urteil des Bundesarbeitsgericht (5 AZR 334/21)
Nachdem ein Fahrradkurier eines Essenslieferanten vor dem hessischen Landesarbeitsgericht im November 2021 klagte, kam das Gericht zu dem Entschluss, dass Arbeitgeber verpflichtet seien ihren Mitarbeitenden notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht gegeben, so sei zumindest ein entsprechender finanzieller Ausgleich notwendig.
Arbeitsmittel für Fahrradkuriere
In Folge des vorangegangenen Urteils des Landesarbeitsgerichts Hessen empfiehlt es sich für Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Vor allem bei Lieferdiensten sind hier sowohl Diensträder als auch Diensthandys vorgesehen. Damit die Überlassung solcher Arbeitsmittel vertraglich geregelt ist, sollte in jedem Fall ein Überlassungsvertrag zwischen beiden Parteien geschlossen werden.
Hier finden Sie eine rechtsgültige Vorlage für einen Überlassungsvertrag zur Überlassung eines Dienstfahrrads.
Vorteile für Arbeitgeber
Die Bereitstellung von Arbeitsmitteln ist dennoch nicht nur negativ von Seiten des Arbeitgebers zu betrachten. In Bezug auf die Besteuerung erschließen sich hier beispielsweise verschiedenen Vorteile.
Erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel mehr zum Thema firmeneigenes Dienstrad und welche Vorteile dies mit sich bringt.