Wir geben Ihnen daher eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen rund um das Thema Bildungsurlaub auf einen Blick.

Was ist Bildungsurlaub?

Grundsätzlich handelt es sich bei Bildungsurlaub um eine besondere Form des Urlaubs, da die Zeit für berufliche, politische oder sonstige Weiterbildung zu nutzen ist. Um Missverständnissen vorzubeugen, ist demnach auch häufig die Rede von einer Bildungsfreistellung oder von Bildungszeit. Dadurch gilt es zu vermeiden, den Eindruck zu erwecken, dass ein solcher Bildungsurlaub mit einem Erholungsurlaub gleichzusetzen ist.

Was wird alles als Bildungsurlaub anerkannt?

Über die Inhalte Ihrer Berufsfreistellung können Sie als Arbeitnehmer weitestgehend frei entscheiden. Unabdingbar ist dabei dennoch, dass die gewählte Weiterbildung für Ihre Bildungszeit in Ihrem Arbeits-Bundesland als solche anerkannt ist und entsprechend einen Mindestnutzen für den Arbeitgeber hat. Folgende Vorhaben sind in vielen Bundesländern anerkannt:

  1. Weiterbildungen zu berufsbezogenen Themen (Vermittlung weiterer Kenntnisse für den ausgeübten Beruf)
  2. Politische Bildungsveranstaltungen (Verbesserung des Verständnisses für politische, gesellschaftliche & soziale Zusammenhänge)
  3. Qualifikation zu Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten (auf Grundlage der Stärkung des Gemeinwesens und durch besonderes Gemeinwohlinteresse)
  4. Persönliche Weiterentwicklung

Wird Bildungsurlaub bezahlt?

Dadurch, dass es sich bei der Bildungszeit um einen gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmern auf Weiter- und Fortbildungen während der Arbeitszeit handelt, wird die Bildungsfreistellung bezahlt. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer das Recht auf eine bezahlte Freistellung haben, in welcher Sie Seminare oder Kurse besuchen, ohne dass dafür in der Regel Freizeit oder Urlaubstage beansprucht werden müssen.

Wichtig: In einigen Bundesländern gelten daher Vorschriften wie, dass das geplante Tagesprogramm mindestens fünf Stunden täglich umfasst. Genaueres können Sie dazu in den Gesetzestexten Ihres jeweiligen Bundeslandes erfahren.

Ist Bildungszeit gesetzlich vorgeschrieben?

Die grundsätzliche Antwort auf diese Frage lautet Ja. Denn in 14 von unseren insgesamt 16 Bundesländern besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer. In Berlin ist dies beispielsweise im Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) vom 5. Juli 2021 verankert. Ein kleiner, aber feiner Unterschied in den verschiedenen Gesetztesschriften der einzelnen Bundesländer besteht dabei meistens in den Begrifflichkeiten. So wird der sogenannte Bildungsurlaub, wie bereits erwähnt auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt.

In folgenden Bundesländern haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Bildungsurlaub in Bayern und Sachsen

Bayern und Sachsen sind die beiden einzigen Bundesländer, in welchen kein Bildungsurlaubsgesetz oder eine ähnliche Regelung erlassen wurde. Dies bedeutet im Klartext, dass Fortbildungen nach eigenem Wunsch nur während des Erholungsurlaubs möglich sind.

Wichtig: Entscheidend mit Blick auf einen möglichen Anspruch auf Bildungszeit ist nicht Ihr Wohnort, sondern Ihr Arbeitsplatz. Leben Sie demnach in Sachsen und arbeiten in einem anderen Bundesland, so besteht rechtlich gesehen unter Umständen doch ein Bildungsurlaub Anspruch.

Bildungsurlaub ohne Rechtsanspruch

Sie wollen auch ohne Rechtsanspruch Bildungsurlaub nehmen? Dann fragen Sie ruhig bei Ihrem Arbeitgeber nach, denn dieser kann Ihnen selbstverständlich freiwillig Bildungszeit gewähren. Fragen Sie im passenden Moment nach und kommen Sie im besten Fall schon mit konkreten Ideen auf Ihren Chef zu.

Tipp: Eventuell verfügt Ihr Arbeitgeber über weitere Standorte in anderen Bundesländern – bringen Sie gegebenenfalls das Argument der Gleichbehandlung hervor.

Wie viel Bildungsfreistellung steht mir zu?

Der Bildungsurlaub Anspruch nach Bundesländern entscheidet schlussendlich darüber, wie viele Tage jedem einzelnen zur Fort- beziehungsweise Weiterbildung zustehen.

Bundesländer mit der Regelung eines Anspruchs von 10 Tagen Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalenderjahren:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Bundesländer mit der Regelung eines Anspruchs von 5 Tagen Bildungsurlaub pro Kalenderjahr:

  • Baden-Württemberg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen

Besondere Regelung für Bildungsurlaub im Saarland:

Der Anspruch auf Bildungsurlaub unterscheidet sich im Saarland noch etwas von den anderen Bundesländern. Zwar besteht hier prinzipiell ein Bildungsurlaub Anspruch, dieser gilt jedoch für 6 Tage pro Jahr bei 5 Arbeitstagen pro Woche.

Wichtig dabei ist, dass es sich dabei lediglich bei den ersten beiden Tagen um eine vollständige Freistellung handelt. Ab dem dritten Tag gilt demnach, die Hälfte eigenanteilig aufzubringen, also Freizeit beziehungsweise Erholungsurlaub. Bei sechs Tagen Bildungszeit handelt es sich dann um insgesamt 4 Tage Freistellungsanspruch vonseiten des Arbeitgebers.

Wie oft kann man Bildungszeit nehmen?

Je nach Bundesland kann man entweder einmal pro Jahr fünf Tage Bildungsfreistellung beantragen oder zehn Tage für insgesamt zwei Kalenderjahre Bildungszeit nehmen. Für gewöhnlich ist hier also die Rede von einer bis hin zu maximal zwei Wochen Bildungsurlaub am Stück.

Hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf Bildungsurlaub?

Auch diese Frage lässt sich bundeslandabhängig beantworten. So haben Mitarbeiter aus 14 der insgesamt 16 Bundesländer alle einen Anspruch auf Bildungszeit vorausgesetzt, dass diese mindestens ein halbes Jahr in einem Betrieb beschäftigt sind und dieser mindestens zehn Mitarbeitende beschäftigt.

Gleiches gilt für arbeitnehmerähnliche Personen wie freie Mitarbeiter, Heimarbeiter und ähnliche. Auch für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung haben einen solchen Anspruch auf Bildungsfreistellung.

Anspruch auf Bildungsurlaub bei Teilzeit

Auch Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf Bildungszeit, dieser bemisst sich beispielsweise gemäß dem Berliner Bildungsgesetzes jedoch prozentual am reduzierten Umfang der Arbeitszeit. Die Minderung führt damit offiziell zu einem geringeren Anspruch auf Bildungsurlaub.

Hat man in der Ausbildung Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Fest steht, dass man als Auszubildender in 13 Bundesländern einen Anspruch auf Bildungsfreistellung hat. Dies liegt schlicht und einfach daran, dass man als Auszubildender ebenso wie andere Arbeitnehmer einer regelmäßigen Beschäftigung von meist fünf Tagen pro Woche nachgeht.

Wichtig: In der Regel haben Studenten, Hausfrauen und Rentner keinen Anspruch auf Bildungszeit.

Wie stelle ich einen Antrag auf Bildungsurlaub?

Mithilfe unserer Vorlage eines Antrags auf Bildungsurlaub können Sie diesen ganz einfach beantragen. Wichtig ist dabei, dass der Antrag schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht wird und dieser vollständig ausgefüllt ist. Antragsteller ist dabei stets der Arbeitnehmer.

Besonders wichtig ist, dass Sie sich bereits vor der Antragstellung eine gezielte Weiterbildungsmaßnahme aussuchen und diese in Ihrem Antrag auf Bildungszeit erwähnen. So bedarf es in den meisten Fällen Informationen über die Seminarnummer, Zeiten, Zielgruppe, Lerninhalte und -ziele. Diese Informationen liefert in der Regel der jeweilige Bildungsträger.

Wann muss ich den Antrag auf Bildungszeit stellen?

Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihren Antrag auf Bildungsurlaub so frühzeitig wie möglich stellen sollten, damit Ihr Arbeitgeber diesen betrieblich einkalkulieren kann. Nichtsdestotrotz bestehen für jedes Bundesland gesetzliche Fristen, welche es beim Stellen eines Antrags einzuhalten gilt. Diese umfassen in einigen Bundesländern lediglich vier Wochen, in anderen hingegen bis zu neun Wochen. Hier finden Sie eine Auflistung der bundeslandspezifischen Fristen zum Beantragen von Bildungszeit:

Frist von mindestens 9 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung:

  • Baden-Württemberg

Frist von mindestens 8 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung:

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen

Frist von mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Frist von mindestens 4 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung:

  • Bremen
  • Niedersachsen

Kann der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen?

Die Bildungsfreistellung dürfen Arbeitgeber ausschließlich dann ablehnen, wenn dringende dienstliche oder betriebliche Gründe dagegen sprechen. Dabei kann es sich beispielsweise um Urlaubswünsche oder Krankheitsfälle anderer Mitarbeitenden handeln oder aber auch um wichtige innerbetriebliche Veranstaltungen und Projekte, die anstehen.

Wichtig: Eine Ablehnung des Antrags auf Bildungsurlaub geht in keinem Fall mit einer allgemeinen Verweigerung einer Bildungszeit einher. Dies bedeutet, dass Sie nach wie vor einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Freistellung haben, die es jedoch aus betrieblichen Gründen zeitlich zu verschieben gilt. Lassen Sie sich also nicht entmutigen und reichen Sie Ihren Antrag für einen anderen, gegebenenfalls bereits mit Ihrem Arbeitgeber abgesprochenen Zeitraum ein.

Tipp: Bei einigen Arbeitgebern kann es durchaus vorkommen, dass diese mit dem Ablauf und der Genehmigung einer beantragten Bildungszeit nicht vertraut sind. Unterstützen Sie  den Prozess, indem Sie Ihrem Antrag auf Bildungsurlaub auch gleich ein mögliches Genehmigungsschreiben beilegen. Hier finden Sie eine professionelle Vorlage einer Genehmigung von Bildungsurlaub.

Fristen bei der Ablehnung von Bildungszeit

Sie sollten außerdem stets beachten, dass auch Arbeitgeber sich an bestimmte Fristen mit Blick auf die Ablehnung Ihres Antrags auf Bildungsurlaub halten müssen. Auch diese Fristen sind ebenso wie die Deadlines zum Stellen eines Antrags gesetzlich festgelegt und damit kaum umgänglich. Finden Sie hier eine Auflistung der bundeslandspezifischen Fristen zum Ablehnen eines Antrags auf Bildungsfreistellung:

  • Maximal 4 Wochen nach Antragstellung: Baden-Württemberg & Thüringen
  • Maximal 3 Wochen nach Antragstellung: Nordrhein-Westfalen
  • Maximal 2 Wochen nach Antragstellung: Berlin, Brandenburg & Hessen
  • Maximal 1 Woche nach Antragstellung: Bremen & Schleswig-Holstein
  • Mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Mecklenburg-Vorpommern
  • Mindestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Rheinland-Pfalz
  • Mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Niedersachsen & Saarland
  • Mindestens 3 Arbeitstage vor Veranstaltungbeginn: Sachen-Anhalt

Kann eine Bildungsmaßnahme auch in einem anderen Bundesland oder dem Ausland stattfinden?

Die Antwort auf diese Frage lautet Ja. Eine Veranstaltung zur Weiterbildung kann in dem Bundesland stattfinden, in welchem man arbeitet, aber auch in anderen Bundesländern oder sogar im Ausland. Dennoch muss es sich auch hierbei um offiziell anerkannte Bildungsveranstaltungen handelt.

Ausnahme: Eine wichtige Ausnahme besteht mit Blick auf Nordrhein-Westfalen. Hier ist der Bildungsurlaub lediglich in NRW selbst gestattet oder bis zu maximal 500 km von der Landesgrenze entfernt.

Kann der Anspruch auf Bildungsurlaub verfallen?

Zur Beantwortung dieser Frage bedarf es auch hier einen genaueren Blick in die jeweiligen Gesetze der Bundesländer, denn auch hier gelten unterschiedliche Regelungen. Im Nachfolgenden finden Sie eine kurze Übersicht der Gesetzlichkeiten der einzelnen Bundesländer:

Baden-Württemberg & Mecklenburg-Vorpommern

Hier geht Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub am Ende eines jeden Kalenderjahres verloren, da weder das Übertragen auf das nächste Jahr noch das Zusammenfassen Ihrer Bildungszeit möglich sind.

Berlin

Da hier eine Zusammenfassung des Anspruchs möglich ist, können Sie innerhalb von zwei Jahren insgesamt zehn Tage bei einem Arbeitsaufwand von fünf Tagen pro Woche wahrnehmen. Ihr Anspruch geht damit nicht automatisch verloren. Es bedarf zudem keine weiteren Formalitäten.

Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen & Sachsen-Anhalt

Auch hier ist das Zusammenlegen des Anspruchs möglich, weshalb Sie zehn Tage im Zeitraum von zwei Jahren als Bildungsurlaub wahrnehmen können. Es bedarf dabei keiner weiteren Formalitäten.

Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein & Thüringen

Hier besteht die Möglichkeit, den nicht genutzten Anspruch mit in das folgende Kalenderjahr zu übertragen. Dafür bedarf es eine schriftliche Erklärung, adressiert an den Arbeitgeber, welche bis Jahresende eingehen muss. In Nordrhein-Westfalen und im Saarland bedarf es dieser Zustimmung für das Zusammenlegen des Anspruchs.

Zwei Wege zur Wahrung des Anspruchs auf Bildungsurlaub

Insgesamt gibt es zwei Wege, mithilfe welcher Sie Ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung wahren können. Zum einen können Sie Ihren Anspruch übertragen. Dies bedeutet im Klartext so viel, wie, dass Sie Ihren Anspruch mit in das nächste Kalenderjahr nehmen. Dies ist lediglich dann möglich, wenn der Antrag auf Bildungszeit vom Arbeitgeber abgelehnt oder widerrufen wurde. Wie oben beschrieben kommt diese Regelung jedoch nicht in allen Bundesländern zur Anwendung.

Die zweite Möglichkeit, die Sie haben, besteht in der Zusammenfassung des Bildungsurlaubs. Somit können Sie eine zehntägige Bildungsveranstaltung besuchen, vorausgesetzt, dass Sie zuvor eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber eingereicht haben. Auch diese Regelung findet nicht in allen Bundesländern Anwendung. In anderen hingegen besteht wie oben beschrieben kein Bedarf einer schriftlichen Erklärung.