Lesen Sie hier, wie Sie den Antrag auf Homeoffice oder den Antrag auf mobile Arbeit richtig stellen und was es dabei besonders zu beachten gilt.
Um Fehler und Unstimmigkeiten zu vermeiden, können Sie ganz einfach unsere Vorlage für den Antrag auf Homeoffice nutzen.
Wie stellt man einen Antrag auf Homeoffice?
Sofern es in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag keine Regelung zum Homeoffice gibt. Homeoffices zu genießen, besteht die Möglichkeit, dass Sie als Arbeitnehmer diesbezüglich einen Antrag auf Homeoffice bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Hervorgehen sollte aus dem Antrag vor allem eine Begründung für die Notwendigkeit des Von-zu-Hause-Arbeitens.
Tipp: Reichen Sie das Schreiben nicht einfach ohne zusätzlichen persönlichen Kontakt ein. Suchen Sie im besten Fall zuvor das Gespräch, entweder persönlich oder digital mit Ihrem Vorgesetzten und schildern Sie Ihr Vorhaben kurz und knapp.
Unterschied zwischen Antrag auf Homeoffice und Antrag auf mobiles Arbeiten?
Es gibt keinen Unterschied zwischen einem Antrag auf Homeoffice und einem Antrag auf mobile Arbeit. Denn bisher gibt es laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) keinerlei Unterscheidung – beides wird mit Telearbeit bezeichnet. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie daher mit dem Arbeitgeber klären, welche Form der “Telearbeit” Sie nachgehen wollen. Achtung: In einigen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen gibt es bereits Regelungen zur mobilen Office bzw. zum Homeoffice. Falls diese Regelungen auf Ihr Arbeitsverhältnis zutrifft, müssen Sie sich an die entsprechenden Vorgaben halten.
Was muss in den Antrag auf Homeoffice bzw. mobile Arbeit?
Prinzipiell lassen sich die Bestandteile des Antrags in vier verschiedene Kategorien unterteilen. Des Weiteren sollten Sie Ihrem Arbeitgeber als letzten Punkt den Platz für eine Stellungnahme einräumen, wo dieser gegebenenfalls die Genehmigung verschriftlichen kann.
Angaben zu Ihrer Person
Zuallererst sollten Sie in Ihrem Antrag auf Homeoffice die wichtigsten Angaben zu Ihrer Person machen. Konkret sollte dies beispielsweise Ihre Anschrift, die aktuelle Tätigkeit und auch Ihre Beschäftigungsdauer beinhalten.
Begründung des Home Offices
Im zweiten Schritt ist es wichtig, dass Sie einen zentralen Grund angeben, warum es für Sie von Vorteil wäre oder eventuell sogar notwendig ist, von zu Hause bzw. mobil zu arbeiten. Auch die Kinderbetreuung kann hier als Grund genannt werden.
Tipp: Sollte es in Ihrer Firma noch Arbeitnehmer geben, die eine vergleichbare Position haben und aus dem Homeoffice arbeiten, sollten Sie dies in Ihre Begründung aufnehmen. Aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes darf der Arbeitgeber bei begünstigenden Maßnahmen einzelne Arbeitnehmer nicht aus willkürlichen Gründen schlechter als andere stellen.
Umfang der Arbeit von zu Hause
Im dritten und vierten Schritt sollten Sie verdeutlichen, für wie lang Sie die Vereinbarung über das Homeoffice treffen und ob dies möglicherweise für die ganze Woche oder lediglich zwei Tage wöchentlich gefordert wird.
Nutzen Sie dabei unseren Stundenzettel Monatsübersicht, um die tägliche Erfassung der Zeitstunden im Homeoffice über einen Monat zu vereinfachen.
Kann der Arbeitgeber den Antrag auf Homeoffice ablehnen?
Grundsätzlich ist des dem Arbeitgeber jederzeit möglich, den Antrag auf Homeoffice abzulehnen, da die während der Corona-Pandemie geltenden Ausnahmeregelungen abgelaufen sind. Eine Gesetzesänderung hin zu einem Homeoffice Anspruch gibt es bisher nicht. Dennoch sollte der Arbeitgeber in den meisten Fällen auch einen Grund für die Ablehnung des Antrags vorweisen. Dies könnte beispielsweise eine durch das Homeoffice verringerte Arbeitsleistung sein.
Tipp: Suchen Sie auch hier das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, um eine gemeinsame Einigung zu finden, mit welcher beide Parteien zufrieden sind.