Einen Vormietvertrag abzuschließen ist sinnvoll, wenn Sie als Vermieter eine noch nicht bezugsfähige Wohnung zu einem bestimmten Datum anbieten wollen. Der Mieter kann sich hier das Rücktrittsrecht vorbehalten für den Fall, dass die Wohnung nicht bezugsfertig ist. Auch macht es Sinn einen Vorvertrag zu einem Mietvertrag abzuschließen, wenn die wirtschaftliche Situation des Mieters noch nicht ganz klar ist und sich bis zum Abschluss des Hauptmietvertrages Hinweise auf eine instabile Finanzlage ergeben. Muster Vormietvertrag für eine Wohnung hier als DOC oder PDF zum Download.