Inhalt: Erfolgreich Immobilien vermieten
- Wohnungsmietvertrag (unbefristet)
- Gewerbemietvertrag
- Staffelmietvertrag
- Mietvertrag mit einer WG
- Vormietvertrag
- Zeitmietvertrag
- Vertrag über die Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag
- Zusatzvereinbarung zu Renovierungsarbeiten
- aktuelle Fassung der Betriebskostenverordnung
Vorlagen & Protokolle:
- Abnahmeprotokoll Wohnung
- Abnahmeprotokoll Gewerberäume
- Übergabeprotokoll Wohnung
- Übergabeprotokoll Gewerberäume
- Informationen zur Datenerhebung von Mieterdaten gemäß DSGVO
- Auskunft zur Miethöhe bei Neuvermietung
- Mietbürgschaft
- Hausordnung
- Untermieterlaubnis
- Selbstauskunft
- Mieterselbstauskunft
- Einzugsermächtigung
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Mieterkarte
- Mieterverzeichnis
- Zählerprotokoll
- SEPA-Lastschriftmandat
- Schlüsselempfangsbescheinigung
- Streunachweis
- Kontaktdatenaushang für den Hausflur
- Räumungsklage
- Vermieterbescheinigung für das Einwohnermeldeamt
Musterbriefe & Kündigungen:
- Kündigungsschreiben (fristgemäß)
- Kündigungsschreiben (fristlos)
- Wohnungskündigung wegen Mietschulden
- Mahnung/ Abmahnung Mietrückstände
- Abmahnung bauliche Veränderungen
- Abmahnung Untervermietung
- Abmahnung unterlassene Winterräumung
- Abmahnung wegen störender Besucher
- Abmahung Mieterverhalten
- Genehmigung Untervermietung
- Ablehnung Untervermietung
- Anfechtung des Mietvertrages wegen Täuschung des Mieters über Bonität
- Genehmigung der Tierhaltung
Modernisierung und Mieterhöhung:
- Ankündigung Modernisierungsmaßnahmen
- Ankündigung Mieterhöhung
- Aufforderung zur Zustimmung zur Mieterhöhung
- Zustimmung zur Mieterhöhung
- Betriebskostenanpassung
- Aufforderung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen
- Aufforderung zur Räumung der Wohnung
- Besichtigungsverlangen des Vermieters
- Bestätigung der Fortsetzung des befristeten MietverhältnissesMahnung Mietrückstand
- Stundungsvereinbarung
Abrechnungshilfen:
- Betriebs- und Heizkostenabrechnung
- Ertragsberechnung
- Mietabrechnung
- Checkliste Betriebskosten
Alle Vorlagen im Paket sind im DOC-Format.
Ausgestaltung eines Mietverhältnisses
Wer als Vermieter oder Hausverwalter tätig ist, wird bemerkt haben, dass die Vorgaben der Rechtssprechung und des Gesetzgebers gerade für die Vermietung von Wohnraum immer umfangreicher werden. Zwar dürfen Sie sich noch immer Ihre Mieter aussuchen, haben Sie jedoch einmal einen Mietvertrag abgeschlossen, sind Sie als Vermieter schnell in der Pflicht. Das Risiko des Zahlungsausfalls nimmt Ihnen der Staat dagegen leider nicht ab. War es beispielsweise früher noch möglich wenigstens die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abzuwälzen und dafür zu sorgen, dass die Wohnung bei Auszug in einem vermietbaren Zustand hinterlassen wird, sind solche pauschalen Vereinbarungen heute praktisch nicht mehr möglich. Zwar kann grundsätzlich noch immer die Vornahme von Schönheitsreparaturen an den Mieter abgegeben werden, allerdings nur sehr eingeschränkt. Die bis vor wenigen Jahren noch übliche Fristenregelung wurde vom Bundesgerichtshof nun gekippt. Dies hat zur Folge, dass viele alte Klauseln nun ganz ungültig sind und Altmieter damit klar im Vorteil. Als Vermieter sollten Sie wissen, dass Sie ggf. Anspruch auf Erhöhung der Miete haben, wenn der Mieter nun seiner Pflicht nicht mehr nachkommen muss.
Vor Abschluss eines Mietvertrages Einkünfte über den Mieter einholen
Das Thema Mietnomaden wird in den Medien immer wieder heiß diskutiert. Egal, wo die Ursachen für dieses Phänomen liegen, als Vermieter sollte Sie vorbeugen. Bei der Auswahl Ihres Mieters lässt Ihnen der Gesetzgeber (noch) Freiheit. Nutzen Sie die Zeit vor Vertragsabschluss, um vom Mieter wichtige Unterlagen, wie Einkommensnachweis, Schufa-Auskunft oder Mietfreiheitsbescheinigung beibringen zu lassen. Auch sollten Sie sich gegen einen Mietausfall mit einer Kaution oder einer Mietbürgschaft absichern. Achtung: Die Kaution darf höchstens drei Kaltmieten betragen und darf vom Mieter laut Gesetz in drei Raten gezahlt werden. Als Vermieter sind Sie auch verpflichtet den Betrag auf ein separiertes Konto anzulegen oder ein verpfändetes Sparbuch entgegenzunehmen. Das bedeutet natürlich, dass Sie im Streitfall erstmal nicht an Ihr Geld heran kommen.
Immobilien professionell vermieten
Immobilien sind nach wie vor eine der beliebtesten langfristigen Wertanlagen in Deutschland. Auch wenn hierzulande die Besitzquote immer noch unter der Mietquote liegt, weist der langfristige Trend eindeutig in Richtung Wohneigentum. Daneben lassen sich auf dem deutschen Immobilienmarkt eine Reihe von anderen positiven Entwicklungen beobachten. Die Anzahl des Wohnungsbestandes und der Quadratmeter pro Einwohner steigt kontinuierlich. Immobilien verfügen darüber hinaus zunehmend über eine erstklassige Ausstattung in Bezug auf Sanitär- und Heizungsanlagen.
Plant ein Immobilienbesitzer Einfamilienhaus, Gewerberäume oder Mietwohnung zu vermieten, müssen für die effiziente Wertschöpfung eine Reihe von Dingen beachtet werden. Zuerst sollten Mietverträge schriftlich abgeschlossen werden, um mietrechtliche Konflikte zu vermeiden. Die Abrechnung von anfallenden Kosten wie Betriebskosten oder Heizkosten ist nicht trivial, hier empfiehlt sich die Verwendung von professionellen Hilfen und Vorlagen. Nicht zuletzt in der Kommunikation mit den Mietern sollten dem Vermieter keine Fehler unterlaufen. Musterbriefe entlasten den Vermieter: Ob Abmahnung eines Mieters oder Kündigung der Wohnung - enthalten entsprechende Briefe und Schreiben formale und juristische Fehler, kann die Immobilie schnell zum Sorgenkind werden.