Die vereinfachte Form des Mantelbogens wurde vom Bundesfinanzministerium als offizieller Steuervordruck eingeführt, da der Hauptbogen für nichtselbstständigen Arbeitnehmer meist zu umfangreich ist. Wer also nur den Arbeitslohn, Arbeitslosengeld oder andere Lohnersatzleistungen bezieht und keine Extra-Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie oder aus Kapitalerträgen geltend machen muss, der kann die vereinfachte Einkommensteuererklärung nutzen. Das ausfüllbare Steuerformular können Sie hier kostenlos herunterladen.