Wohngeld
Wer nicht genug verdient, um einen angemessenen Wohnraum für sich und seine Familie zu finanzieren, der kann vom Staat in Form eines Miet- oder Lastenzuschusses unterstützt werden. Grundlage der Berechnung ist das Einkommen, das einer Familie oder einer Einzelperson monatlich zur Verfügung steht. Wohngeld wird normalerweise für ein Jahr bewilligt und errechnet sich aus der Anzahl der Familienmitglieder, dem Einkommen der Familie und den Mietkosten. Das Wohngeld ist dabei eine gegenüber dem Arbeitslosengeld ll vorrangige Leistung. Das heißt, wenn zur Sicherung aller Grundbedürfnisse der Bezug von Wohngeld ausreicht, wird der oder die Betroffene an die Wohngeldstelle verwiesen. Allerdings sind die Zahlen der Wohngeldempfänger seit der Einführung von Hartz IV stark rückläufig, da viele, die vorher Wohngeld bezogen haben, ALG II beantragen mussten.