Nähere Angaben zum Unternehmertestament
Wenn plötzlich die Geschäftsführung wegfällt, dann ist das für die meisten Unternehmen ein kaum zu bewältigender Schlag. Viele Unternehmen enden nach einem solchen Vorfall in der Insolvenz. Untersuchungen haben ergeben, dass nahezu ein Drittel der Unternehmensübergaben nicht geplant sind, sondern durch einen Krankheits- oder Todesfall erzwungen werden. Eine solch unvorbereitete Zäsur verkraften die meisten Unternehmen nicht. Beugen Sie dieser Situation vor und regeln Sie die betriebliche Rechtsnachfolge schon im Vorhinein. Denken Sie auch darüber nach, ob in Ihrem Fall ein Verkauf oder ein Teilverkauf in Frage käme.
Bitte beachten Sie, dass es kein einheitliches „Unternehmertestament“ gibt. Wie die Erbfolge im Einzelfall am günstigsten gestaltet werden kann, muss in der Regel im Rahmen einer juristischen Beratung zunächst abgeklärt werden.
Was in einem Unternehmenstestament geklärt werden sollte
Eine der entscheidendsten Fragen ist die nach der Nachfolge des Unternehmers. Wichtig ist, dass diese Frage mit dem entsprechenden Kandidaten abgeklärt wird. Das heißt, er sollte wissen, dass er im Ernstfall diese Position übernehmen soll und was für Aufgaben ihn dabei erwarten.
Eine weitere Sorge des Unternehmers ist die um die Familie. Sie sollte, am besten auch nachdem er seine Tätigkeit als Unternehmer beendet hat, finanziell versorgt sein. Wenn diese Versorgung aus privaten Mitteln nicht gewährleistet werden kann, kann eine Rente aus dem Unternehmen an den Ehepartner verfügt werden.
Zudem sollte die Frage der Erbschaftssteuer mit bedacht werden, um finanziellen Überraschungen vorzubeugen. Weiterhin ist zu beachten, dass es im Falle des Todes des Unternehmers erbrechtliche Ansprüche geben kann. Das heißt, dass es sinnvoll ist, sich mit den Angehörigen, die ein Anrecht auf einen Pflichtteil haben, rechtzeitig über eventuelle Entschädigungen zu verständigen.