SEPA-Frist
Die Frist zur Umstellung auf das SEPA-Verfahren wurde um ein halbes Jahr - bis zum 1.August 2014-verlängert, da die Umstellung langsamer voranging als man angenommen hatte. Die Umstellung soll den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinfachen. Auch wenn es eine Fristverlängerung gibt, ist es sinnvoll alle Kunden so schnell wie möglich mit den entsprechenden Daten und Informationen zu versehen. Sind nach Ablauf der Frist nicht alle Systeme umgestellt bzw. alle Kunden informiert, kann es sein das Überweisungen zurückgehen oder Abbuchungen einfach nicht stattfinden. Sorgen Sie also dafür, dass alle Ihre Kunden Ihre neuen Daten erhalten. Es besteht die Pflicht Ihre gesamten Kundschaft über die Umstellung auf das SEPA-Zahlungssystem zu informieren.