Das Thema Scheidung ist für viele mit finanziellen Ängsten verbunden. Unser Ratgeber informiert Sie umfassend zum Thema Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich ist in der Regel durchzuführen, wenn das eheliche Güterrecht nicht mithilfe eines Ehevertrages bereits anders geregelt wurde. Das Anfangsvermögen und das Endvermögen, also der erwirtschaftete Zugewinn, werden gegenübergestellt. Sie erfahren alles über die Berechnungsmethode und darüber, welche Vermögenswerte in den Zugewinn einfließen. Schließlich erhalten Sie noch praktische Tipps zum gerichtlichen Vorgehen und eine Einschätzung über zu erwartende Kosten.