Notwendige Schritte zum Einstellen eines geringfügig beschäftigten Arbeitnehmers
Für die Beschäftigung eines Minijobbers sind diese 4 Schritte einzuhalten:
- Für die Anmeldung zur Sozialversicherung und die Beitragszahlung benötigen Sie eine Betriebsnummer, welche Sie beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen können. Die Übermittlung der Daten an die Sozialversicherungsträger dauert ca 3 Arbeitstage. Warten Sie also nach der Beantragung mit der ersten Meldung zur Sozialversicherung diese 3 Tage ab.
- Feststellung ob eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung (Minijob) oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Dafür nutzen Sie unseren Personalfragebogen. Achtung: der Personalfragebogen dient lediglich zur Vervollständigung der Lohnunterlagen und als Nachweis bei Betriebsprüfungen.
- Meldung zur Sozialversicherung. Damit übermittelt der Arbeitgeber bestimmte Angaben zur beschäftigten Person und zur Beschäftigung an den zuständigen Sozialversicherungsträger.
Nach der versicherungsrechtlichen Beurteilung, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale anmelden. - Beitragszahlungen und Beitragsnachweise. Mit den Nachweisen werden alle bei Ihnen beschäftigten Minijobber als Gesamtsumme erfasst und die Modalitäten zur Zahlung festgelegt.