Das große Vorsorge-Paket zum Download beinhaltet:
Das ultimative Vorsorge-Paket für Sie! Inhalte orientieren sich an den Vorschlägen des Bundesministeriums für Justiz und können individuell angepasst werden.
Vorsorgeverfügungen:
- Patientenverfügung Muster
- Organspendeausweis
- Organverfügung (auch zum Widerspruch gegen Organentnahme geeignet)
- Betreuungsverfügung
- Bestattungsverfügung
- Sorgerechtsverfügung für Alleinerziehende
- Sorgerechtsverfügung beider Elternteile
- Medikamentenplan
- Widerspruch Organspende
- Notfallbogen
- NEU: Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht Ehegatten
Vollmachten (inklusive neuer Gesetzeslage) :
- Patientenvollmacht für den Gesundheitsbereich
- Vorsorgevollmacht für den Vermögensbereich
- Vorsorgevollmacht (umfassend)
- Innenvereinbarung zur Vorsorgevollmacht
- Bankvollmacht
- Generalvollmacht
- Postvollmacht
- NEU: Widerruf einer Vollmacht
- NEU: Untervollmacht
Testamente:
- Einfaches Testament
- Einzeltestament mit Auflagen
- digitales Testament
- Berliner Testament (Einheitslösung)
- Berliner Testament (Trennungslösung)
Ratgeber und weitere nützliche Vorlagen:
- Checkliste Ehegattenvertretungsrecht
- Ratgeber zur Patientenverfügung
- Checkliste Patientenverfügung
- Notfallkarte
- Ratgeber Testament
Welche Dokumente benötige ich zur umfassenden Vorsorge für den Notfall?
Leider treffen Schicksalsschläge uns plötzlich und unerwartet. Dennoch wird man gerade als junger Mensch oft belächelt, wenn man für den Fall eines Unfalls oder einer schweren Krankheit bezeiten vorsorgen will. Auch herrscht vielfach Unsicherheit darüber, welche Dokumente erforderlich sind, um Angehörige wirksam zu bevollmächtigen in Gesundheits- und Vermögensfragen wichtige Entscheidungen zu treffen, wenn man selber dazu nicht mehr in der Lage ist. Hier kommt es natürlich in erster Linie auf die individuelle Situation an. Gibt es eine Person, beispielsweise den Ehepartner, die alles für Sie regeln kann? Oder möchten Sie einen finanziell versierten Verwandten mit Ihren Bankgeschäften betrauen, während eine andere Person über Ihre Gesundheitsangelegenheiten wacht? Die Vollmachten auf unterschiedliche Personen zu verteilen hat seine Vorteile, birgt allerdings auch das Risiko, dass es zum Streit unter den Bevollmächtigten kommt.
In jedem Fall sollten Sie auch eine Patientenverfügung verfassen, an der sich der Gesundheitsbevollmächtigte, der nur eine Patientenvollmacht hat, orientieren kann. Auch wenn Sie mit diesem ggf. vorher besprochen haben, dass Sie bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen ableben, so fällt es Ihrer Vertrauensperson doch schwer einen schwerwiegenden Schritt, wie die Einstellung der künstlichen Ernährung, zu veranlassen. Ist Ihr Patientenwille schriftlich fixiert und wurde die Patientenverfügung vom Arzt bestätigt, dann können und müssen Ärzte und Bevollmächtigte Ihre Entscheidung akzeptieren und durchsetzen.
Auch die Frage der Organsprende sollten Sie unbedingt klären. Noch gilt in Deutschland die Widerspruchslösung nicht. Dennoch können Sie Ihren Wunsch schon jetzt im offiziellen Organspende Register eintragen lassen. Ein Muster für einen Widerspruch gegen die Organspende sowie den Organspendeausweis finden Sie im Paket. Ebenso eine detaillierte Organverfügung, falls Sie besondere Vorstellung darüber haben, wem Sie Ihre Organe spenden würden und wem nicht.
Auch das Testament als letzter Wille gehört in den Bereich der Vorsorge-Dokumente. Stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird. Besonders von Eheleuten mit Kindern wird häufig gewünscht, dass der längerlebende Partner bis zu seinem Tode in seinem gewohnten Umfeld verbleiben darf und der Vermögens- und Grundbesitz nicht zum Zwecke der Erbauseinandersetzung aufgeteilt werden muss.
Patientenverfügung und andere Vorsorgeverfügungen
Nutzen Sie unsere Muster Verfügungen, wenn Sie Ihre Wünsche für bestimmte Lebenssituationen festlegen wollen. Ihre Patientenverfügung ist an Ärzte und Pflegepersonal gerichtet, die jegliche medizinische Behandlung danach ausrichten müssen. Selbst Ihr engster Angehöriger, muss den Willen respektieren, den Sie in Ihrer Patientenverfügung festgelegt haben. In einer Sorgerechtsverfügung regeln Sie Ihre Wünsche zur Betreuung Ihrer minderjährigen Kinder. Besonders als alleinerziehendes Elternteil sollten Sie sich mit der Frage der Sorgerechtsregelung auseinandersetzen. Wenn Sie gute Gründe dafür haben, dass das Sorgerecht nicht an den biologischen Vater bzw. die Mutter gehen soll, dann halten Sie das schriftlich fest. Das Familiengericht wird sich an Ihrem Willen orientieren. Das Muster für eine Betreuungsverfügung dient der Absicherung für den Fall, dass ein Betreuungsgericht eingeschaltet wird. Sie legen darin fest, wer Ihre Betreuung übernehmen sollte und wen Sie als Betreuer strickt ablehnen. In Ihrer Bestattungsverfügung formulieren Sie Ihre besonderen Wünsche bezüglich der Beisetzung. Viele Menschen regeln dieses in Ihrem Testament und vergessen dabei, dass ein Testament oft erst nach der Bestattung eröffnet wird. Wenn Sie also sicher gehen wollen, dass die Wünsche in Ihrer Verfügung beachtet werden, dann übergeben Sie die Bestattungsverfügung einer nahestehenden Person. Auch ein Organspendeausweis gilt übrigens rechtlich gesehen als Verfügung. Sie legen fest, ob oder in welchem Umfang Sie als Organspender zur Verfügung stehen. Wenn Sie Organspende ablehnen, dann können Sie in Ihrem Organspendeausweis den Widerspruch formulieren.Patientenvollmacht und weitere Vorsorgevollmachten nach neuem Betreuungsrecht
Ohne eine entsprechende Vollmacht darf nicht einmal Ihr Ehepartner in Ihrem Namen handeln. Ab dem 1.01.2023 gilt zwar das sogenannte Notfallvertretungsrecht für Ehepartner. Doch wie der Name schon sagt, ist es zeitlich auf absolute Notfälle beschränkt. Es gilt höchstens sechs Monate und auch nur für Entscheidungen, die direkt mit der Gesundheitssorge zu tun haben. Für andere Besorgungen, die den Vermögensbereich betreffen, muss weiterhin eine Vollmacht vorliegen. Es bleibt daher dabei: Für den Notfall sollten auch Ehepartner eine gegenseitige und umfassende Vorsorgevollmacht bereit haben.
Für den Ernstfall sollten Sie daher Ihren Angehörigen eine Entscheidungsbefugnis erteilen. Wichtig: Vorsorgevollmachten kommen immer erst im Notfall zum Einsatz. Nur in Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen zu treffen, darf Ihr Vorsorgebevollmächtigter für Sie verfügen. Eine Vorsorgevollmacht können Sie einer einzelnen Person umfassend erteilen oder auf bestimmte Bereiche beschränken. Oft ist es beispielsweise sinnvoll, einer Vertrauensperson nur die Patientenvollmacht, also die Vorsorgevollmacht für den Gesundheitsbereich zu erteilen. Diese Person erhält dann die Erlaubnis, sich mit den Ärzten über Ihre Behandlung abzustimmen. Die finanziellen Angelegenheiten können dann von einem anderen Bevollmächtigten geregelt werden, der sich in diesem Bereich besser auskennt. Er erhält die Berechtigung gegenüber Banken, Ämtern und Behörden Willenserklärungen für Sie abzugeben. Vorsorgevollmachten sollten nach außen hin so wenig wie möglich beschränkt werden. Nur so ist Ihr Bevollmächtigter auch handlungsfähig. Im Rahmen einer sogenannten Innenvereinbarung können Sie aber konkrete Anweisungen erteilen und die Vorgaben machen.