Patientenverfügung Muster beinhaltet:
- Geltung der Verfügung: Nennung exemplarischer Situationen
- Lebenserhaltende Maßnahmen
- Schmerz- und Symptombehandlung
- Künstliche Ernährung
- Künstliche Flüssigkeitszufuhr
- Wiederbelebung
- Künstliche Beatmung
- Dialyse
- Verabreichung Antibiotika
- Verabreichung Blut und Blutbestandteile
- Organspende
- Ort der Behandlung
- Verbindlichkeit, Auslegung, Durchsetzung und Widerruf der Verfügung
- Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
- Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
- Optional: Besondere Patientenverfügung zum Thema Corona
- Aktualisierung
- Schlussformel
- Schlussbemerkungen
- Mit einer Patientenverfügung können Sie selbst bestimmen, wie Sie im Falle einer schweren Erkrankung behandelt werden möchten. So schützen Sie sich vor ungewollten Maßnahmen.
Besprechen Sie die Inhalte Ihrer Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt, um sicher zu gehen, dass Sie den Überblick über die medizinischen Konsequenzen Ihrer Entscheidung haben. Auch bei speziellen Vorerkrankungen, sollte der Inhalt der Patientenverfügung mit einem Arzt abgestimmt werden.
- Eine Patientenverfügung kann Ihnen helfen, Ihre Lebensqualität zu erhalten. Wenn Sie wissen, dass Ihre Wünsche respektiert werden, können Sie sich in einer schwierigen Situation sicherer und wohler fühlen.
Sie können den Vordruck Patientenverfügung als PDF zum Ankreuzen und Ausfüllen nutzen oder im Format MS Doc selbst individuelle Formulierungen einfügen. Die Vorgaben zur Patientenverfügung von Bundesjustizministerium werden selbstverständlich berücksichtigt.
- Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument für Ihre Angehörigen. Sie können ihnen helfen, in einer schwierigen Situation die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Besprechen Sie den Inhalt Ihrer Patientenverfügung mit den Ihnen nahestehenden Personen. Achtung: Als sinnvolle Ergänzung zu einer Patientenverfügung empfiehlt es sich, mittels einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens zu berechtigen, für medizinische Fälle, die von den Bestimmungen der Patientenverfügung nicht erfasst werden, Entscheidungen für Sie zu fällen.
Änderung des Betreuungsrecht
Ab dem 1.1.2023 gelten Änderungen im Betreuungsrecht. Durch die umfassende Reform wurde auch die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung von § 1901a BGB "verschoben" und steht nun in § 1827 BGB. Inhaltlich ändert sich jedoch nichts.
Das bedeutet, dass Sie wegen der Gesetzesänderung keine neue Patientenverfügung aufsetzen müssen. Dennoch kann es im Einzelfall sinnvoll sein, die Unterlagen auf den neuesten Stand zu bringen.
Es bleibt dabei, dass die Patientenverfügung für Ärzte bindend ist. Weiterhin bleibt es wichtig, dass Sie neben der Patientenverfügung Ihre Wertvorstellungen zu ethischen oder religiösen Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen formulieren, für den Fall, dass die Patientenverfügung nicht mehr auf die aktuelle Situation passt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich zwischenzeitlich medizinische Neuerungen aufgetan haben oder auch beim Auftreten von neuen Krankheitsbildern. Legen Sie daher Ihre Gedanken und Einstellungen regelmäßig schriftlich nieder oder sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber. Das kann im Ernstfall helfen, Ihre Patientenverfügung auszulegen. Generell ist es zu empfehlen, die Patientenverfügung regelmäßig zu erneuern. Das ist zwar gesetzlich nicht erforderlich. Dennoch ist dies ein Anlass, Ihre Vorstellungen noch einmal im Hinblick an den aktuellen Stand der medizinischen Entwicklung anzupassen.
Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
Grundsätzlich gilt, dass eine Patientenverfügung keiner bestimmten Form bedarf. Sie muss etwa nicht notariell beglaubigt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Allerdings lassen sich in schriftlicher Form für konkrete Fälle meist sehr viele unmissverständliche Vorkehrungen treffen. In der Praxis besteht häufig das Problem, dass schwer einzuschätzen ist, ob der Anwendungsfall bereits eingetreten ist oder nicht. Hier hilft eine klare, schriftliche und möglichst ausführliche Willenserklärung. Dadurch wird nicht nur sichergestellt, dass dem Willen des Patienten im Ernstfall entsprochen wird, den Angehörigen wird auch die Last abgenommen, selbst Entscheidungen hinsichtlich des weiteren medizinischen Vorgehens zu treffen oder vorhandene Willenserklärungen interpretieren zu müssen.
Wir empfehlen Ihnen die Patientenverfügung Punkt für Punkt mit Ihrem Hausarzt durchzusprechen.
Deutsche befürworten Patientenverfügung
Die Mehrheit der Bürger in Deutschland ist pro Patientenverfügung. Wie zahlreiche Studien nachweisen, stehen immer mehr Bürger einer nachhaltigen Regelung des eigenen Patientenwillens aufgeschlossen gegenüber. Nach Kalkulationen hat jedoch nur ca. ein Zehntel der Bundesbürger ein Formular für eine schriftliche Patientenverfügung, auch als "Patientenvollmacht" bezeichnet, ausgefüllt. Auf die Frage warum die Vorsorge-Regelung noch nicht erstellt und hinterlegt wurde, sind fehlende Zeit sowie mangelndes Wissen über die genauen Anforderungen einer Patientenverfügung die häufigste Antwort. Informationen rund Fragen dieses wichtigen Bereiches können auf vielen Wegen gesammelt werden. Publikationen von Bundeministerien, Verlagen und privaten Organisationen geben einen ersten Zugang zu dem Themenfeld. Aber auch Info-Termine von Wohlfahrtsverbänden, örtlichen medizinischen Einrichtungen oder kommunalen Behörden sind eine beliebte und ertragreiche Quelle. Bevor der Wille jedoch endgültig schriftlich festgelegt wird, sollte ein vertrauliches Gespräch mit dem Hausarzt letzte Gewissheit über die notwendigen Punkte einer ganz persönlichen Patientenverfügung geben.
Patientenverfügung: Kein einheitliches Formular
Ein bundeseinheitliches Formular für die Patientenverfügung, analog etwa zu den amtlichen Steuerformularen oder kommunalen Behördenformularen, gibt es nicht. Die Nutzung von Vordrucken erlaubt eine Übersicht über die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Muster-Patientenverfügungen, die über das Internet zum Download bereitstehen, können inhaltlich dann an die jeweiligen eigenen Vorstellungen angepasst werden. Eine leichte Bedienbarkeit und der Komfort einer Bearbeitung am Rechner, bietet einen Vorteil gegenüber ausgedruckten Formularen. In jedem Fall gilt jedoch: Wenn Sie Zweifel daran haben, dass Sie Ihre Muster-Patientenverfügung vollständig ausgefüllt haben, beraten Sie sich mit Ihrem Arzt oder einem Notar.
Hinweise zum Beschluss des BGH vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16):
Der Bundesgerichtshof hat in dem oben genannten Beschluss klargestellt, dass eine Patientenverfügung möglichst konkret formuliert werden muss. Es reicht also nicht aus, pauschal lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. Sie sollten – wie in der Vorlage vorgesehen – genau niederlegen, welche Behandlungsmaßnahmen spezifisch gewünscht sind oder abgelehnt werden. Gleichzeitig sollte immer darauf Bezug genommen werden, ob die konkret festgelegten Behandlungswünsche (z.B. die Durchführung oder die Ablehnung bestimmter Maßnahmen wie die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr) in allen konkret beschriebenen Behandlungssituationen gelten sollen oder ob für verschiedene Situationen auch verschiedene Behandlungswünsche festgelegt werden sollen. Lassen Sie sich von einer fachkundigen Person bei der Erstellung der Patientenverfügung beraten und stellen Sie damit sicher, dass Sie alle medizinischen Fragen verstanden und umfassend geklärt haben.
Patientenverfügung: Mit Checkliste & Notfallkarte
Sie möchten die Patientenverfügung von Formblitz lieber in Papierform? Kein Problem: Die Patientenverfügung gibt es nicht nur als Download, sondern auch als Versandprodukt im Vorlagen-Set mit Checkliste & Notfallkarte. Die entsprechende Produktseite zur Patientenverfügung als Vordruck finden Sie hier.