Nähere Bestimmungen eines Pachtvertrages
Der Unterschied zwischen Pachtvertrag und Mietvertrag besteht prinzipiell darin, dass eine Pachtvereinbarung die wirtschaftliche Nutzung eines Grundstückes erlaubt. Worauf sich diese Rechte zur Nutzung genau beziehen wird im Detail vertraglich geregelt. Am Beginn des Vertrages steht eine kurze Beschreibung der baulichen Gegebenheiten des Grundstückes sowie eine Aufstellung über alle Pflanzen (Bäume, Sträucher) des verpachteten Grundstückes.
Ob dem Verpächter oder dem Pächter etwaige Erträge von Obstbäumen, Gemüsepflanzen oder Blumen zustehen, wird ebenso im weiteren Verlauf des Landpachtvertrages geregelt wie die Möglichkeit Kleintiere bzw. Bienen auf dem betreffenden Areal zu züchten. Ferner werden Umfang und Modalitäten des zu entrichtenden Zinses und anfallende Nebenkosten definiert. Weitere übliche schriftliche Vereinbarungen betreffen die Rechte des Verpächters das Grundstück zu betreten, die Umstände einer Kündigung des Pachtvertrages oder die Zuständigkeit für Schönheitsreparaturen bzw. andere bauliche Maßnahmen.
Pacht oder Miete?
Rechtlich gesehen gibt es keinen wesentlichen Unterschied zwischen Pacht und Miete, denn die Bestimmungen des Mietrechts sind weitgehend anzuwenden. Es gibt allerdings einige Besonderheiten: So muss der Verpächter beispielsweise abgenutztes Inventar ersetzen und auch die Kündigungsfristen sind unterschiedlich geregelt. Hauptsächlich liegt der Unterschied zwischen Pacht und Miete daran, dass im Wege der Pacht auch Rechte überlassen werden, also der Ertrag, der aus dem Grundstück gezogen wird.
Ein Mieter hat dagegen nach geltendem Recht nur den Anspruch auf Überlassung der Mietsache. Er darf keine Früchte ziehen, wie es im BGB heißt. Der Pächter eines Gartens darf dagegen Obst im Garten anpflanzen und verkaufen. Ansonsten gelten aber für Pachtverträge die meisten Regelungen, die im Mietrecht stehen. Anders als die Miete wird der Pachtzins allerdings häufig nicht monatlich berechnet, sondern jährlich.
Die Parteien können dies frei vereinbaren. In einen Muster Pachtvertrag, den Sie im Internet herunterladen können, tragen Sie Bezeichnung des Grundstücks möglichst genau ein. Sollte das Pachtgrundstück bebaut sein, wäre auch dies in den Vertrag aufzunehmen. Wenn der Pächter auf dem Pachtgrundstück selbst ein Haus errichtet, geht dieses in das Eigentum des Verpächters über. Sollte dies geplant sein, sollten Sie vorher Informationen zu den baulichen Rahmenbedingungen einholen. Ohne Einverständnis des Verpächters ist ein Bebauung in der Regel nicht möglich.
Inhalt: Pachtvertrag Grundstück
Besonderheiten ergeben sich bei der Gaststättenpacht oder bei der Landpacht. Nutzen Sie dafür bitte die entsprechenden speziellen Vertragsvorlagen.
- §1 Pachtobjekt und Pachtbeginn
- §2 Pachtdauer und Kündigung
- §3 Pachtzins und Nebenkosten
- §4 Zahlung des Pachtzinses
- §5 Zustand des Pachtobjekts, Pfandrecht des Verpächters
- §6 Aufrechnung und Zurückzahlung
- §7 Nutzung des Pachtobjektes, Unterverpachtung und Tierhaltung
- §8 Bauliche Maßnahmen
- §9 Instandhaltung des Pachtobjekts
- §10 Betreten des Pachtgrundstückes durch den Verpächter
- §11 Rückgabe bei Beendigung der Pacht
- §12 Weitere Vereinbarungen