Was Sie über den Organspendeausweis wissen müssen
Die aktuelle Organspenderegelung sieht vor, dass Organe nur dann entnommen und zur Rettung von anderen Patienten verwendet werden dürfen, wenn eine Zustimmungserklärung vorliegt. Eine Zustimmungserklärung wird am besten und zweifelsfrei mittels eines Organspendeausweises abgegeben. Hat der Patient keinen solchen Ausweis, so entscheiden die Angehörigen in der schwierigen Situation seines Ablebens über diese Frage. Die Antwort, ob Organe gespendet werden sollen, fällt in diesem Moment jedoch oft negativ aus. Diese Praxis steht der befürwortenden Haltung der meisten Bundesbürger entgegen und führt dazu, dass viele Patienten vergeblich auf ein Spenderorgan warten.
Um so wichtiger ist es, dass Menschen sich mit diesem unliebsamen Thema auseinander setzen und entsprechende Vorkehrungen treffen. Sei es die Erstellung einer Patientenverfügung, einer Vollmacht, oder das Ausfüllen eines Organspendeausweises. In sehr vielen Fällen können Patienten, wenn es soweit ist, keine Willenserklärung mehr abgeben. Hier kann eine umfassende Vorsorge davor bewahren, dass Behandlungen vorgenommen werden, die nicht dem eigenen Willen entsprechen. Niemand ist davor gewappnet, wichtige Entscheidungen im Ernstfall nicht mehr selbst treffen zu können. Sei es, weil Sie in einen schweren Unfall verwickelt worden sind, oder weil Sie geistig nicht mehr in der Lage zur Willensbildung sind. So ungern wir auch über diese Thematik nachdenken: es kann uns alle jederzeit treffen und wir wären sicher auch umgekehrt sehr dankbar, wenn sich rechtzeitig ein geeigneter Spender finden würden, um uns das Leben zu retten.