Mit einer vertraglichen Übereinkunft können Mieter und Vermieter die Nutzung eines zum Haus gehörenden Gartens vereinbaren. Eine solche rechtlich bindende Vereinbarung eignet sich als Zusatz zum Mietvertrag. Das große Plus eines solchen Extra-Vertrages: die zusätzliche Abmachung kann gekündigt werden, ohne dass das Auswirkungen auf das eigentliche Mietverhältnis hat. Kreuzen Sie in dem Muster einfach die Möglichkeiten an, die Sie dem Mieter einräumen möchten.