Mehr Informationen zur Notfallkarte
Die Notfallkarte hat das Format DIN A5, das auf das Format DIN 6 (Personalausweis) gefaltet wird. Selbstverständlich können Sie die Vorlage am Drucker selbst verkleinern. Achten Sie dabei jedoch darauf, dass es weiterhin gut lesbar bleibt.
Damit auch im Notfall Ihrem Willen entsprochen wird
Nach der aktuellen Gesetzeslage ist Ihr Wille bei medizinischen Entscheidungen für Ärzte und Angehörige bindend. Dass Sie eine Patientenverfügung abgefasst haben, zeigt, dass Sie sich mit dem Thema der medizinischen Versorgung in bestimmten, schweren Krankheitsfällen bereits auseinander gesetzt und eine klare Position entwickelt haben. In Notfällen, etwa bei Unfällen oder plötzlich eintretenden Komplikationen, wird diese Willenserklärung jedoch häufig nicht berücksichtigt. Und zwar aus dem einfachen Grund, dass sie nicht zur Hand ist. Wer sicher gehen will, dass auch in medizinischen Notfällen seinem Willen entsprochen wird, sollte seine Patientenverfügung bzw. eine Notfallerklärung auf der die wichtigsten Informationen vermerkt sind, immer bei sich tragen.